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🇪🇺European Union · Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHGermanyneg-wo-call

Germany – District heating – Versorgen - Fernwärme

Reference: 278725-2026

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Apr 28, 2026

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Category

petroleum-fuels

Description

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Museums- und Kreativquartier am Köllnischen Park wird der Fernwärmeanschluss für den Betrieb der Bauheizung genutzt, um die Wärmeversorgung des Gebäudes sicherzustellen. Die Fernwärmeinfrastruktur in Berlin befindet sich seit Mai 2024 vollständig im Eigentum des Landes Berlin (Rekommunalisierung). Der Betrieb des Fernwärmenetzes erfolgt durch die landeseigene BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, die zu 100 % dem Land Berlin gehört. Mit einer Netzlänge von rund 2.000 km handelt es sich um das größte Fernwärmenetz Westeuropas, das etwa 700.000 Wohnungen versorgt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiets. Damit ist ein Anschluss ausschließlich über das vorhandene Netz möglich. Fernwärmenetze stellen ein sogenanntes natürliches Monopol dar: Die Infrastruktur ist leitungsgebunden und lokal begrenzt. Der Aufbau paralleler Netze durch konkurrierende Anbieter ist wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. In bestehenden Versorgungsgebieten existiert faktisch kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern. Für das betroffene Bauvorhaben bedeutet dies: Im konkreten Anschlussgebiet ist ausschließlich die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH als Netzbetreiberin tätig und in der Lage, den Fernwärmeanschluss herzustellen. Im vorliegenden Fall besteht bereits ein Fernwärmeanschluss am Gebäude. Die Maßnahme betrifft somit keinen erstmaligen Anschluss, sondern die Nutzung bzw. Anpassung einer vorhandenen Infrastruktur. Eine Abkehr von der bestehenden Fernwärmeversorgung und die Umstellung auf alternative Wärmequellen (z. B. Gas- oder Ölheizung) ist daher weder wirtschaftlich noch technisch sachgerecht. Dies würde erhebliche zusätzliche Investitionen, Eingriffe in die Gebäudetechnik sowie ggf. genehmigungsrechtliche Hürden nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund kommt eine alternative Wärmeversorgung realistisch nicht in Betracht. Die Beauftragung der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH kann im Wege einer Direktvergabe erfolgen, da kein Wettbewerb vorhanden ist (technische/exklusive Zuständigkeit im Netzgebiet), nur ein Unternehmen leistungsfähig ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV – technisches Alleinstellungsmerkmal), aufgrund des bestehenden Anschlusses keine wirtschaftlich oder technisch sinnvolle Alternative zur Fernwärmeversorgung besteht.

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