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Germany – Interruptible power supplies – Strombeschaffung und -belieferung von Elektrolyseuren und ernergiewirtschaftliche Dienstleistungen im RFNBO-Kontext für den Zeitraum 12/2026 – 12/2029

Reference: 328893-2026

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Closing

Discovered

May 13, 2026

first seen on this date

Category

petroleum-fuels

Description

Der Auftrag umfasst den Bezug von elektrischer Energie zum Betrieb der Elektrolyseure im Rahmen eines Corporate Power Purchase Agreements (cPPA) aus einer oder mehreren Photovoltaik-Anlagen. Die Lieferung erfolgt dabei als physische Stromlieferung mit gleichzeitiger Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise. Der cPPA soll zwischen der Auftraggeberin und dem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Die Auftraggeberin tritt gegenüber den Anlagenbetreibern im Rahmen der abzuschließenden Verträge formell als Direktvermarkter auf. Die operative Abwicklung der Direktvermarktung, einschließlich der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen, der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie der Integration der Erzeugungsmengen in den Bilanzkreis wird durch einen im Rahmen einer separaten Ausschreibung von Los 1 zu bestimmenden Dritten im Auftrag der Auftraggeberin abgewickelt. Der Auftragnehmer ist Anlagenbetreiber von einer oder mehreren Photovoltaik-Erzeugungsanlagen und betreibt somit (mindestens) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Belieferung erfolgt aus einer oder mehreren Anlagen des Vertragspartners. Der Auftragnehmer liefert den in seiner Anlage entweder gesamt oder anteilig erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom an die Auftraggeberin. Im Rahmen der hier und im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Regelungen bestehen keine Mengenbegrenzungen in der Abnahme oder Abnahmeverweigerungen, sofern eine normale Netzanbindung gewährleistet ist. Die Lieferung erfolgt erzeugungsgetreu und orientiert sich am natürlichen Erzeugungsprofil der Photovoltaikanlage, ohne dass eine zeitliche Strukturierung, Glättung oder sonstige Anpassung vorgenommen wird („pay as produced"). Die Auftraggeberin erhält den Strom somit exakt in der Form, wie er aus der Anlage in das Netz eingespeist wird. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Technische Bieterinformation (Anlage II). Der Auftrag umfasst den Bezug von elektrischer Energie zum Betrieb der Elektrolyseure im Rahmen eines Corporate Power Purchase Agreements (cPPA) aus einer oder mehreren Windkraftanlagen. Die Lieferung erfolgt dabei als physische Stromlieferung mit gleichzeitiger Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise. Der cPPA soll zwischen der Auftraggeberin und dem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Die Auftraggeberin tritt gegenüber den Anlagenbetreibern im Rahmen der abzuschließenden Verträge formell als Direktvermarkter auf. Die operative Abwicklung der Direktvermarktung, einschließlich der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen, der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie der Integration der Erzeugungsmengen in den Bilanzkreis wird durch einen im Rahmen einer separaten Ausschreibung von Los 1 zu bestimmenden Dritten im Auftrag der Auftraggeberin abgewickelt. Der Auftragnehmer ist Anlagenbetreiber von einer oder mehreren Windkrafterzeugungsanlagen und betreibt somit (mindestens) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Belieferung erfolgt aus einer oder mehreren Anlagen des Vertragspartners. Der Auftragnehmer liefert den in seiner Anlage entweder gesamt oder anteilig erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom an die Auftraggeberin. Im Rahmen der hier und im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Regelungen bestehen keine Mengenbegrenzungen in der Abnahme oder Abnahmeverweigerungen, sofern eine normale Netzanbindung gewährleistet ist. Die Lieferung erfolgt erzeugungsgetreu und orientiert sich am natürlichen Erzeugungsprofil der Windkraftanlage, ohne dass eine zeitliche Strukturierung, Glättung oder sonstige Anpassung vorgenommen wird („pay as produced"). Die Auftraggeberin erhält den Strom somit exakt in der Form, wie er aus der Anlage in das Netz eingespeist wird. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Technische Bieterinformation (Anlage II).

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