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🇪🇺European Union · RegioEntsorgung AöRGermanyopen

Germany – Vehicles for refuse – Lieferung von insgesamt 5 Müllsammelfahrzeugen in 4 Losen

Reference: 593778-2026

Estimated value

€2.3M

≈ $2.4M

Closing

Discovered

Sep 1, 2026

first seen on this date

Category

vehicles-fleet

Description

Die RegioEntsorgung AöR schreibt die Beschaffung von 4 St. 3-Achs-Fahrgestellen zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug aus. Aufbau, Schüttung werden in Los 3 ausgeschrieben. Das Identifikationssystem ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Als zwingende Ausführungsbedingung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Fahrgestelle an den Auftragnehmer der Aufbauten/Lifter längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung zu liefern. Bieter, die eine (deutlich) kürzere Lieferzeit zusichern, können im Rahmen der Wertungskriterien hierfür Punkte erhalten (siehe Formblatt „Gewichtung Zuschlagskriterien“). Entsprechende Angaben dazu können im Angebotsvordruck gemacht werden. Als zwingende Ausführungsbedingung gibt der Auftraggeber gem. § 47 Abs. 5 VgV vor, dass der gegenständliche Auftrag direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden muss. Unterauftragnehmer sind nicht zugelassen. Dies soll das Risiko eines unerwarteten Leistungsausfalls verringern, da der Auftraggeber auf die Leistung dringend angewiesen ist. Die RegioEntsorgung AöR schreibt die Beschaffung von 1 St. 4-Achs-Fahrgestell zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug aus. Aufbau, Schüttung werden in Los 4 ausgeschrieben. Das Identifikationssystem ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Als zwingende Ausführungsbedingung ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Fahrgestell an den Auftragnehmer des Aufbaus/Lifters längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung zu liefern. Bieter, die eine (deutlich) kürzere Lieferzeit zusichern, können im Rahmen der Wertungskriterien hierfür Punkte erhalten (siehe Formblatt „Gewichtung Zuschlagskriterien“). Entsprechende Angaben dazu können im Angebotsvordruck gemacht werden. Als zwingende Ausführungsbedingung gibt der Auftraggeber gem. § 47 Abs. 5 VgV vor, dass der gegenständliche Auftrag direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden muss. Unterauftragnehmer sind nicht zugelassen. Dies soll das Risiko eines unerwarteten Leistungsausfalls verringern, da der Auftraggeber auf die Leistung dringend angewiesen ist. Die RegioEntsorgung AöR schreibt die Beschaffung von 4 Stück 3-Achs-Hecklader-Pressmüllaufbauten mit Vollautomatik-Liftern aus. Die Fahrgestelle sind Bestandteil von Los 1 dieser Ausschreibung. Das Identifikationssystem ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Als zwingende Ausführungsbedingung ist der Auftragnehmer für Aufbauten/Lifter verpflichtet, die komplett montierten Fahrzeuge längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber zu liefern. Bieter, die eine (deutlich) kürzere Lieferzeit zusichern, können im Rahmen der Wertungskriterien hierfür Punkte erhalten (siehe Formblatt „Gewichtung Zuschlagskriterien“). Entsprechende Angaben dazu können im Angebotsvordruck gemacht werden. Als zwingende Ausführungsbedingung gibt der Auftraggeber gem. § 47 Abs. 5 VgV vor, dass der gegenständliche Auftrag direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden muss. Unterauftragnehmer sind nicht zugelassen. Dies soll das Risiko eines unerwarteten Leistungsausfalls verringern, da der Auftraggeber auf die Leistung dringend angewiesen ist. Die RegioEntsorgung AöR schreibt die Beschaffung von 1 Stück 4-Achs-Hecklader-Pressmüllaufbauten mit Vollautomatik-Liftern aus. Das Fahrgestell ist Bestandteil von Los 2 dieser Ausschreibung. Das Identifikationssystem ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Als zwingende Ausführungsbedingung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Fahrgestelle durch den Auftragnehmer längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung zu liefern. Bieter, die eine (deutlich) kürzere Lieferzeit zusichern, können im Rahmen der Wertungskriterien hierfür Punkte erhalten (siehe Formblatt „Gewichtung Zuschlagskriterien“). Entsprechende Angaben dazu können im Angebotsvordruck gemacht werden. Als zwingende Ausführungsbedingung gibt der Auftraggeber gem. § 47 Abs. 5 VgV vor, dass der gegenständliche Auftrag direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden muss. Unterauftragnehmer sind nicht zugelassen. Dies soll das Risiko eines unerwarteten Leistungsausfalls verringern, da der Auftraggeber auf die Leistung dringend angewiesen ist.

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