Vertragsverlängerung der Rahmenverträge über die Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 als Übergang bis zu Abschluss der Neuausschreibung von Kraftstoffen Maximale Laufzeit: 7 Monate
Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh/a elektrische Energie an die Abnahmestellen der StEB Köln. Es handelt sich um ca. 30 RLM - und 254 iMSys Abnahmestellen. Es speisen unterschiedleiche Anlagen teilweise in das öffentl. Netz aus. Dazu gehören BHKW-, PV- und Windanlagen.
Weiterhin gilt, dass der Leistungsbedarf der Anlagen stark schwanken wird. Diese Schwankungen haben eine Bandbreite von mehreren MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet. Daher wird die Beschaffung so geplant, dass die Grundlast für die Jahre 2027 bis 2029 in Standardhandelsprodukten Base frühzeitig eingekauft wird. Sollten sich neue Erkenntnisse zur Entwicklung der Grundlast oder Strahllast (Betrieb) ergeben, so ist es der Auftraggeberin möglich neue Tranchen der Standardhandelsprodukte zu bestellen. Die Anlage "6 Einkaufstermine Beispiel FAIR.docx" soll dies Beispielhaft darstellen. Die Struktur auf ¼-Stundenbasis wird dann über Spotprodukte abgebildet. Die Auftraggeberin gibt die Zeitpunkte und Volumen der zu beschaffenden Standardhandelsprodukte in Form eines schriftlichen Einkaufsplans an die Lieferantin nach dem Zuschlag bekannt. Die Änderung des Einkaufs-plans kann beliebig oft erfolgen. Es kann auch möglich sein, dass Mengen verkauft werden müssen. Die Änderungen finden nur aus Basis der Planung der Grundlast oder des Betriebs statt. Es wird hiermit ausdrücklich klargestellt, dass es sich nicht um den Aspekt des Handelns von Energie zur Gewinnerzielung handelt! Die Auftraggeberin wird quartalsweise eine Versuchs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen be-rücksichtigen die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Versuche. Die Einhaltung dieser Planung kann jedoch nicht zugesichert werden. Sowohl in dieser Leistungsbeschreibung und in der Abnahmestellenliste wie auch in dem Preisblatt werden Abnahmemengen genannt. Diese Mengen sind nicht bindend. Die Lieferantin hat keinen Anspruch auf die Abnahme der genannten Mengen.
Erstellung eines Transformationsplans (Modul 1, Phase 1) nach BEW Förderrichtlinie, welche die Anforderungen erfüllt auch eine Förderung gemäß BEW Modul 2-4 erhalten zu können. Erstellung eines Transformationsplans (Modul 1, Phase 1) nach BEW Förderrichtlinie, welche die Anforderungen erfüllt auch eine Förderung gemäß BEW Modul 2-4 erhalten zu können.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Belieferung mit elektrischer Energie aus erneuer-baren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Rheinbahn AG. Die Lieferung umfasst zwei Cluster, die gemeinsam in einem Los an einen Auftragnehmer vergeben werden. Ziel der Ausschreibung ist es, die Versorgung der Marktlokationen der Rheinbahn AG im Lieferzeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029 mit zu 100% aus erneuerbaren Energien stammendem Strom sicherzustellen und damit zum Ausbau der erneuer-baren Energien beizutragen. Ein Cluster umfasst die Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Die Beschaffung der benötigten Mengen erfolgt im Rahmen einer strukturierten Beschaffung (Portfoliomodell) und wird als ein Portfolio bewirtschaftet. Der Auftragnehmer verantwortet die Fahrplanerstellung und trägt das Ausgleichs-energierisiko. Auf Wunsch ist es dem Auftraggeber gestattet, Drittmengen beizustellen. Der Liefervertrag umfasst eine reine Stromlieferung ohne Netznutzung. Das zweite Cluster umfasst die Marktlokationen mit Standard-Lastprofil. Für diese erfolgt die Belieferung im Rahmen eines All Inclusive Stromliefervertrages einschließlich Netznutzung. Die Vergabe erfolgt im Festpreismodell. Durch eine Preisindizierung besteht für den Auftragnehmer die Möglichkeit, weitgehend auf Risikoaufschläge zu verzichten. Die Ausschreibung sieht eine 100% Ökostrom-Lieferung über den gesamten Lieferzeitraum vor. Eine Ökostrom-Lieferung liegt vor, wenn der Auftragnehmer wahlweise die in der Leistungsbeschreibung darge-legten Anforderungen erfüllt, eine Zertifizierung nach Ökostrom-Gütesiegel „OK Power“ bzw. „Grüner Strom“ nachweisen kann oder die relevanten Anforderungen der genannten Gütesiegel einhält (siehe Leis-tungsbeschreibung).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).
Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 241 (davon 7 RLM), Jahresverbrauch: 4.533.341 kWh.
Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energlieliefervertrag
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt an der Isar-Loisach Realschule in Wolfratshausen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Dazu werden hier die Leistungen 401 Photovoltaikanlage angefragt. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - 1 Stück Verbrauchserfassung mit Zubehör - 4 Stück PV-Wechselrichter - 197 Stück PV-Module - 1 psch. Montagesystem auf vier Dachflächen - 1 Stück Batteriespeicher, Größe ca. 50 kWh - 1 Stück Batteriewechselrichter - 1 Stück Einspeiseschrank PV - 1 Stück Netz-Anlagenschutzeinrichtung;
Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das FMP in folgendem Umfang: - Lieferung von 284.458 Kilogramm Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 7.000-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 7.000-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 10.526-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 18.622-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das PDI in folgendem Umfang: - Lieferung von 425.000 Liter Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 17.000-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 2.000-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das MBI in folgendem Umfang: - Lieferung von 348.575 Liter Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 8.973-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 2.850-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung einer Tankanlage zur Miete und Lieferung von Argon flüssig für das IKZ in folgendem Umfang: - Lieferung von 25.101,86 Liter Argon flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 3.310-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Carbogen, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlendioxid zylinder- und bündelweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP - Lieferung von Argon: 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Carbogen: 8 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 9 x 12x50-Liter-Bündel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Acetylen, Distickstoffmonoxid, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefeldioxid, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Luft und Methan zylinder- und dewarweise zur Miete sowie Stickstoff zur Befüllung von zwei institutseigenen Tankanlagen zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IGB in folgendem Umfang je Standort: Bedarf am Standort Müggelseedamm/ Berlin: - Lieferung von Argon: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon: 80 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Acetylen: 2 x 56-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Distickstoffmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 23 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig zur Tankbefüllung: 770 Liter/Jahr - Lieferung von Schwefeldioxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 1 x 40-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 28 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf am Standort Zur alten Fischerhütte/ Stechlin OT Neuglobsow: - Lieferung von Argon: 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig: 4 x 100-Liter-Dewar/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Sauerstoff, Stickstoff und Gemischen zylinderweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das PDI in folgendem Umfang: - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,998%): 1 x 20-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff (Reinh. ≥99,998%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff (Reinh. ≥99,9995%): 7 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,999%): 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,999%): 108 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,9999%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff/Wasserstoff-Gemisch: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Acetylen, Ammoniak, Argon, Deuterium, Distickstoffmonoxid, Ethan, Ethylen, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Krypton, Luft, Methan, Neon, Propan, Sauerstoff, Schwefelhexafluorid, Stickstoff, Stickstoffmonoxid, Tetrafluormethan, Wasserstoff und Xenon zylinderweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das MBI in folgendem Umfang: - Lieferung von Acetylen (Reinh. ≥99,5%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Acetylen (Reinh. ≥98%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak: 1 x 5-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak deuteriert: 1 x 5-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon 5.0: 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon 5.0: 12 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Deuterium: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Distickstoffmonoxid: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ethan/Argon-Gemisch: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ethylen: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 1 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Krypton: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Krypton: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan 4.5: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan 5.0: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Neon 5.0: 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Neon 5.0: 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Propan: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 4.5: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 4.5: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 5.0: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Schwefelhexafluorid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 5.0: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 7.0: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoffmonoxid: 1 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoffmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Tetrafluormethan: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Xenon 4.0: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Xenon 5.0: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, medizinischem Sauerstoff, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoff und Wasserstoff zylinderweise zur Miete sowie Stickstoff zur Befüllung von institutseigenen Gefäßen (Tanks/Container/Kannen) zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IZW in folgendem Umfang: - Lieferung von Argon: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon: 21 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 3 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid flüssig: 10 x 33-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid gasförmig: 10 x 33-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig: 5 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 87 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig zur Befüllung von institutseigenen Gefäßen: 24.210 Liter/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Acetylen, Argon, Argon-Gemischen, Formiergas, Kohlendioxid, Kohlenstofftetrafluorid (CF4 (R14)), Methan, Propan, Sauerstoff, Stickstoff-Silan-Gemisch und Wasserstoff zylinder- und bündelweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IKZ in folgendem Umfang: - Lieferung von Acetylen: 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 20 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,9999%): 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon/Sauerstoff-Gemisch (Ar 99%/O2 1%): 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon/Sauerstoff-Gemisch (Ar 99,5%/O2 0,5%): 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Formiergas (H2 5%/N2 95%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Formiergas (H2 5%/N2 95%): 30 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenstofftetrafluorid: 10 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan: 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Propan: 2 x 12-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 50 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff/Silan-Gemisch (SiH4 1%/N2 99%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 4 x 12x5-Liter-Bündel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Helium zylinder- und dewarweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP, IGB, PDI, MBI, IZW und IKZ in folgendem Umfang: Bedarf FMP: - Lieferung von Helium 6.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 4.6: 13 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 10 x 100-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 4 x 250-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IGB am Standort Berlin (Müggelseedamm): - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 20 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IGB am Standort Neuglobsow (Zur alten Fischerhütte): - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf PDI: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf MBI: - Lieferung von Helium 5.0 (200 bar): 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 (200 bar): 8 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 (300 bar): 35 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 6.0 (200 bar): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 4.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Helium 6.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr Bedarf IZW: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9%): 26 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IKZ: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 4 x 100-Liter-Dewar/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Trockeneis zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP, IGB, MBI und IZW in folgendem Umfang: Bedarf FMP: - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 52 x 70-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 52 x 100-Kilogramm-Beutel/Jahr Bedarf IGB am Standort Berlin (Müggelseedamm): - Lieferung von 16 mm Trockeneis-Nuggets: 6 x 6,5-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 16 mm Trockeneis-Nuggets: 5 x 3-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 150x150x30 mm-Scheiben (à 1 kg): 30 x 1-Kilogramm-Scheibe/Jahr Bedarf MBI: - Lieferung von 10 mm Trockeneis-Nuggets: 4 x 5-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 50 cm Trockeneis-Block (à 10 kg): 4 x 10-Kilogramm-Block/Jahr Bedarf IZW: - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 10 x 10-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 5 mm Trockeneis-Pellets: 10 x 10-Kilogramm-Beutel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Trockeneis darf um maximal 25% überschritten werden.
Die Lieferung der elektrischen Energie wird als Los 1 ausgeschrieben. Es ist eine Formel-Beschaffung für die RLM und SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin. Darüber hinaus müssen die Überschussmengen der Eigenerzeugungsanlagen im Strombilanzkreismodell an bestimmte Anlagen des Kreis Viersen durchgeleitet werden. Die Lieferung von Erdgas wird als Los 2 ausgeschrieben. Dieses enthält die Lieferung von Erdgas für die RLM- und SLP-Abnahmestellen des Auftraggebers. Es ist eine Formel-Beschaffung für die RLM-Anlagen und die SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Holzpellets an die BBS Stade für einen Zeitraum von ca. zwei Jahren mit einer zweimaligen jährlichen Verlängerungsoption. Der angenommene Lieferumfang pro Jahr beträgt ca. 220 t (Höchstabnahmemenge jährlich 275 t).
Der Umfang der Leistungen betrifft unter anderem: - PV-Anlagen, - Dachmontage, - PV-Module, - Wechselrichter, - Generatorschrank, - Batteriespeicher, - Baustelleneinrichtung, - Dienstleistungen, - Stundenlohnarbeiten. Alles Weitere ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Ausschreibung für 11 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 63.586.922 kWh. Ausschreibung für 12 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 22.878.723 kWh.
Die Flughafen Düsseldorf Energie GmbH (FDE) beliefert als Energieversorgungsunternehmen den Flughafen Düsseldorf mit Strom. Der Auftrag zur Deckung des Fremdstrombedarfs des Flughafens Düsseldorf umfasst die marktorientierte Ökostrombeschaffung im Rahmen einer horizontalen Tranchenbeschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie während des Lieferzeitraums 01.01.2027 – 31.12.2028.
Die Stadt Kehl schreibt die Lieferung von Erdgas mit einem Anteil von 10% Biomethan für die Lieferjahre 2027 und 2028 im offenen Verfahren nach GWB und VgV aus. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf rd. 5,0 GWh/a.
Zum Auftragsgegenstand gehören die schlüsselfertige Ausführungsplanung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung der Photovoltaikanlagen auf dem Flachdach des Gebäudes ÜE1 des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel.
Die Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 20.517 MWh (6.839 MWh/a) in einem Los für die Kalenderjahre 2027, optional 2028 und 2029. Die Lieferung findet als Festpreis inkl. Abwicklung der Netznutzung statt.
Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das FMP in folgendem Umfang: - Lieferung von 284.458 Kilogramm Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 7.000-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 7.000-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 10.526-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 18.622-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das PDI in folgendem Umfang: - Lieferung von 425.000 Liter Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 17.000-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 2.000-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das MBI in folgendem Umfang: - Lieferung von 348.575 Liter Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 8.973-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 2.850-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung einer Tankanlage zur Miete und Lieferung von Argon flüssig für das IKZ in folgendem Umfang: - Lieferung von 25.101,86 Liter Argon flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 3.310-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Carbogen, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlendioxid zylinder- und bündelweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP - Lieferung von Argon: 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Carbogen: 8 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 9 x 12x50-Liter-Bündel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Acetylen, Distickstoffmonoxid, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefeldioxid, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Luft und Methan zylinder- und dewarweise zur Miete sowie Stickstoff zur Befüllung von zwei institutseigenen Tankanlagen zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IGB in folgendem Umfang je Standort: Bedarf am Standort Müggelseedamm/ Berlin: - Lieferung von Argon: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon: 80 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Acetylen: 2 x 56-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Distickstoffmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 23 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig zur Tankbefüllung: 770 Liter/Jahr - Lieferung von Schwefeldioxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 1 x 40-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 28 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf am Standort Zur alten Fischerhütte/ Stechlin OT Neuglobsow: - Lieferung von Argon: 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig: 4 x 100-Liter-Dewar/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Sauerstoff, Stickstoff und Gemischen zylinderweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das PDI in folgendem Umfang: - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,998%): 1 x 20-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff (Reinh. ≥99,998%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff (Reinh. ≥99,9995%): 7 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,999%): 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,999%): 108 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,9999%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff/Wasserstoff-Gemisch: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Acetylen, Ammoniak, Argon, Deuterium, Distickstoffmonoxid, Ethan, Ethylen, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Krypton, Luft, Methan, Neon, Propan, Sauerstoff, Schwefelhexafluorid, Stickstoff, Stickstoffmonoxid, Tetrafluormethan, Wasserstoff und Xenon zylinderweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das MBI in folgendem Umfang: - Lieferung von Acetylen (Reinh. ≥99,5%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Acetylen (Reinh. ≥98%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak: 1 x 5-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak deuteriert: 1 x 5-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon 5.0: 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon 5.0: 12 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Deuterium: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Distickstoffmonoxid: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ethan/Argon-Gemisch: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ethylen: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 1 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Krypton: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Krypton: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan 4.5: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan 5.0: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Neon 5.0: 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Neon 5.0: 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Propan: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 4.5: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 4.5: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 5.0: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Schwefelhexafluorid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 5.0: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 7.0: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoffmonoxid: 1 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoffmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Tetrafluormethan: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Xenon 4.0: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Xenon 5.0: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, medizinischem Sauerstoff, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoff und Wasserstoff zylinderweise zur Miete sowie Stickstoff zur Befüllung von institutseigenen Gefäßen (Tanks/Container/Kannen) zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IZW in folgendem Umfang: - Lieferung von Argon: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon: 21 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 3 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid flüssig: 10 x 33-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid gasförmig: 10 x 33-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig: 5 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 87 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig zur Befüllung von institutseigenen Gefäßen: 24.210 Liter/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Acetylen, Argon, Argon-Gemischen, Formiergas, Kohlendioxid, Kohlenstofftetrafluorid (CF4 (R14)), Methan, Propan, Sauerstoff, Stickstoff-Silan-Gemisch und Wasserstoff zylinder- und bündelweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IKZ in folgendem Umfang: - Lieferung von Acetylen: 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 20 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,9999%): 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon/Sauerstoff-Gemisch (Ar 99%/O2 1%): 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon/Sauerstoff-Gemisch (Ar 99,5%/O2 0,5%): 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Formiergas (H2 5%/N2 95%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Formiergas (H2 5%/N2 95%): 30 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenstofftetrafluorid: 10 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan: 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Propan: 2 x 12-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 50 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff/Silan-Gemisch (SiH4 1%/N2 99%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 4 x 12x5-Liter-Bündel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Helium zylinder- und dewarweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP, IGB, PDI, MBI, IZW und IKZ in folgendem Umfang: Bedarf FMP: - Lieferung von Helium 6.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 4.6: 13 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 10 x 100-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 4 x 250-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IGB am Standort Berlin (Müggelseedamm): - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 20 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IGB am Standort Neuglobsow (Zur alten Fischerhütte): - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf PDI: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf MBI: - Lieferung von Helium 5.0 (200 bar): 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 (200 bar): 8 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 (300 bar): 35 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 6.0 (200 bar): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 4.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Helium 6.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr Bedarf IZW: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9%): 26 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IKZ: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 4 x 100-Liter-Dewar/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Trockeneis zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP, IGB, MBI und IZW in folgendem Umfang: Bedarf FMP: - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 52 x 70-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 52 x 100-Kilogramm-Beutel/Jahr Bedarf IGB am Standort Berlin (Müggelseedamm): - Lieferung von 16 mm Trockeneis-Nuggets: 6 x 6,5-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 16 mm Trockeneis-Nuggets: 5 x 3-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 150x150x30 mm-Scheiben (à 1 kg): 30 x 1-Kilogramm-Scheibe/Jahr Bedarf MBI: - Lieferung von 10 mm Trockeneis-Nuggets: 4 x 5-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 50 cm Trockeneis-Block (à 10 kg): 4 x 10-Kilogramm-Block/Jahr Bedarf IZW: - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 10 x 10-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 5 mm Trockeneis-Pellets: 10 x 10-Kilogramm-Beutel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Trockeneis darf um maximal 25% überschritten werden.
Ausschreibung für 11 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 63.586.922 kWh. Ausschreibung für 12 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 22.878.723 kWh.