Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von neuen Basisfahrzeugen und den nachfolgend beschriebenen Sonderausbau. Bei den im benannten Umfang zu beschaffenden Fahrzeugen soll es sich um handelsübliche Kombinationskraftfahrzeuge mit sieben bis acht Sitzplätzen handeln, die durch zusätzliche Einbauten (u.a. Vergitterung und Trennwand und Trennschiebetüre) zu Gefangenentransportwagen (GTW) ausgebaut werden. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von neuen Basisfahrzeugen und den nachfolgend beschriebenen Sonderausbau. Bei den im benannten Umfang zu beschaffenden Fahrzeugen soll es sich um handelsübliche Kombinationskraftfahrzeuge mit sieben bis acht Sitzplätzen handeln, die durch zusätzliche Einbauten (u.a. Vergitterung und Trennwand und Trennschiebetüre) zu Gefangenentransportwagen (GTW) ausgebaut werden.
Der Einsatzleitwagen II des Kreises, der am Standort Bad-Berleburg-Arfeld steht, ist ein Fahrzeug aus dem Jahr 2000, das mit dem Verfahren ersatzbeschafft werden soll. Es soll jedoch kein Ersatz durch einen neuen ELW II erfolgen, sondern durch die Beschaffung eines erweiterten ELW I, später in Kombination mit einem Abrollbehälter und eines All-Terrain-Vehicles (ATV) eine ingesamt kostengünstigere, aber deutlich flexiblere Kombination mit einer größeren Einsatzbreite beschafft werden. Der Einsatzleitwagen II des Kreises, der am Standort Bad-Berleburg-Arfeld steht, ist ein Fahrzeug aus dem Jahr 2000, das mit dem Verfahren ersatzbeschafft werden soll. Es soll jedoch kein Ersatz durch einen neuen ELW II erfolgen, sondern durch die Beschaffung eines erweiterten ELW I, später in Kombination mit einem Abrollbehälter und eines All-Terrain-Vehicles (ATV) eine ingesamt kostengünstigere, aber deutlich flexiblere Kombination mit einer größeren Einsatzbreite beschafft werden.
Lieferung von insgesamt 4 Flugfeldlöschfahrzeugen als Festauftrag. Davon 2 Stück möglichst bis 30.11.2027 und 2 Stück bis spätestens 30.11.2028. Eine frühere Anlieferung kann nach Rücksprache mit dem Auftragsgeber und einer anschließenden Freigabe des Auftraggebers (in Textform) erfolgen. Lieferung von insgesamt 2 Universallöschfahrzeugen als Festauftrag möglichst bis zum 31.10.2028. Eine frühere Anlieferung im Jahr 2028 ist ausdrücklich gewünscht und kann nach Rücksprache mit dem Auftragsgeber und einer anschließenden Freigabe des Auftraggebers (in Textform) erfolgen.
Neubau & Umbau Kettenwerk Re 200mod AEG, OLA Maste und Gründungen, OLA Schalter fernbedient mit Antrieb, Kettenwerkstrenner, Erdungsleistungen, Ortssteuereinrichtung, Neubau & Umbau Bahnenergieleitung 243Al1, zusätzlicher BEL Stützpunkt am Mast, Fahrdrahttausch, Kontrolle FD-Höhen und Seitenlage inkl. Regulierung Kettenwerk, Rückbau Kettenwerk, Rückbau Bauteilerdungen, Rückbau OLA Mast und Gründung, Rückbau Bahnenergieleitung ****** Umbau/ Neubau Kettenwerke inklusive Maste u. Gründungen: ca. 10 km; Umbau/ Neubau Bahnenergieleitungen: ca. 6 km
Der Auftragnehmer wird das BALM zur Erfüllung des vorbeschriebenen Kontrollauftrages mit ausgebauten und zulassungsfähigen Bürofahrzeugen auf Grundlage von gesonderten Einzelaufträgen beliefern, die für den vorbeschriebenen Einsatzzweck geeignet sind und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechen. Die vom Auftragnehmer zu liefernden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Zudem müssen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fahrzeuge für einen Zeitraum von rund 6 Jahren in den Dienst zu stellen. Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Herstellung zweier Musterfahrzeuge beauftragt, die der Abnahme durch den Auftraggeber unterliegen. Im Rahmen der Herstellung der Musterfahrzeuge ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Auftraggebers davon auszugehen, dass auch bis zu zehn eintägige Vororttermine beim Auftragnehmer erforderlich werden, in denen Detailfragen geklärt und Abstimmungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die konkrete Auswahl und Positionierung von Details bezüglich der Anforderungen an den Innenausbau der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Anordnung von Kabelkanälen, die Auswahl von Schaltern bezüglich Position und Funktion, sowie sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte. Die Abstimmungen beginnen innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung. Ein begehbarer Musterausbau ist binnen 16 (sechzehn) Wochen nach Zuschlagserteilung physisch vorzuführen. Die Musterfahrzeuge sind binnen 20 (zwanzig) Wochen nach Zuschlagserteilung bereitzustellen. Zur Abnahme der Fahrzeuge müssen die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt, Detailspezifikationen aus den Ausbaubesprechungen zufriedenstellend umgesetzt und die Sicherheit für die beförderten Personen mittels Schlittenversuch gemäß ISO 27955 unter Berücksichtigung aller Inneneinbauten nachgewiesen sein. Das Fahrzeug ist hierzu im Verwendungszustand zu prüfen. Hierzu gehören neben der Möblierung auch Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauten, die ggf. erst später vom Auftragnehmer oder einem seiner Dienstleister eingebracht werden. Z Die Musterfahrzeuge gehen nach der Erprobung in das Eigentum des Bundes über und stehen daher nicht für den Schlittenversuch oder ggf. erforderliche andere Crashtests zur Verfügung. Die Musterfahrzeuge sind die ersten Fahrzeuge der Serie und es werden gemäß der vertraglichen Regelungen weitere bestellt. Die Musterfahrzeuge können dabei zum Angebotspreis abgerechnet werden. Insgesamt plant das BALM während der Vertragslaufzeit von bis zu sechs (6) Jahren den Abruf von bis zu 750 BALM-Fahrzeugen zzgl. 10 Toll Collect-Fahrzeugen. Das BALM wird nach Maßgabe des Rahmenvertrags während der Vertragslaufzeit insgesamt mindestens 332 BALM-Fahrzeuge beauftragen. Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant der Auftraggeber im Zeitraum 2027/2028 bis zu 600 der 750 Fahrzeuge abzunehmen. H Das Bundesamt ist auf Dauer bestrebt, die Abrufe pro Jahr auf jeweils einen Termin zu konzentrieren und daher mehrere unterjährige Liefertermine in Absprache mit dem Auftragnehmer zusammenzufassen.
Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess). Die zwei (2) GW-Mess werden in einem (1) Fachlos beschafft: 2 Stk. Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess) (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau). Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt und separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_LRA-Mainz-Bingen_GW-Mess".
Weichenfahrbahnen für 3 Vignolweichen inklusive Radlenker, Stahl-Kastenschwellen im Verschlussfach, Klammerverschlüsse, durchgehende Rippenplatten an den Herzstücken,Radlenkerplatten, Rippen- und Gleitstuhlplatten im Bereich der Zungenvorrichtungen sowie Spannklemmen Ski12, Hakenschrauben Hs32-55, Federring Fe6 und weiche Zw's für die gesamte Anlage sowie Schwellenschrauben Ss8-160 für alle mitgelieferten Platten. Kreuzungsanlage bestehend aus den Kreuzungen Nr. 2,4 und 6. Fahrbahnen der o.g. Kreuzungen in Sonderkonstruktion Rillenausführung inklusive der Verbindungs- und Anschlußgleise, Rippenplatten sowie Spannklemmen Skl12, Hakenschrauben Hs32-55, Federring Fe6 und weiche Zw's für die gesamte Anlage sowie Schwellenschrauben Ss8-160 für alle mitgelieferten Platten. Zum Lieferumfang gehören 16 Stück Profilübergänge auf 49E1.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran. Der LKW ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für die Logistik an den Gebirgsharvestersystemen zum Einsatz kommen. Das Haupttätigkeitsfeld sind häufige Ladearbeiten mit kurzen Transportentfernungen. Der Kran muss ausreichend stark dimensioniert sein, um für den Dauereinsatz geeignet zu sein. Es wird von mehr als 10 Be- und Entladevorgänge je Tag ausgegangen. Das Gespann muss für den Einsatz auf Asphalt und auf wassergebundenen Wegdecken (Waldwege zur Holzabfuhr) geeignet sein. Die Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung.
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. Die ZFeuVwV sieht die Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der Gemeinsamen Beschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Gemeinsame Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen TSF-W geschlossen. Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 3 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau TSF-W sowie die dazugehörige Tragkraftspritze. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell, Aufbau und Tragkraftspritze zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).
EU-weite Ausschreibung einer Lieferleistung von 9 Stück Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung Zweiseitenkipppritsche, Keil-Variopflug und Heckanbaustreuer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 Mg. # Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen (z.B. StVZO , DIN 30706-3, DIN EN 15431, GUV-V, BetrSichV, LärmVibrationsArbSchV, ProdSG). Bestandteile des Angebots sind gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung, wobei sich die Nummern 1 - 4 auf das Fahrzeug allgemein, die Nummern 5 - 5.5 auf die Anbauten bzw. sonstigen Ausstattungen beziehen. # Fahrzeug allgemeine: - 4 Fahrgestell (gem. Nr. 4.1.1 - 4.1.12 der Leistungsbeschreibung), - Motor (gem. Nr. 4.2.1 - 4.2.4), - Antrieb (gem. Nr. 4.3.1 - 4.3.6), Achsen (gem. Nr. 4.4.1 - 4.4.3), - Räder und Reifen (gem. Nr. 4.5.1 - 4.5.5), - Bremsanlage (gem. Nr. 4.6.1 - 4.6.3), Lenkung (gem. Nr. 4.7.1 - 4.7.3), - Fahrerhaus (gem. Nr. 4.8.1 - 4.8.13), - Elektrische Anlage (gem. Nr. 4.9.1. - 4.9.10), - Hydraulische Anlage (gem. Nr. 4.10.1 - 4.10.16). # 5 Anbauten: - Zweiseitenkipper (gem. Nr. 5.1.1 - 5.1.11), - Heckanbaustreuer (gem. Nr. 5.2.1 - 5.2.8), - Vorbaugeräteträger (gem. Nr. 5.3.1 - 5.3.2), - Vario-Schneepflug (gem. 5.4.1 - 5.4.8), - Weitere Ausstattungen (gem. Nr. 5.5.1 - 5.5.6). # 6 zu beachtende Umweltfaktoren (gem. Nr. 6.1 - 6.3): - Die Abgasemissionen müssen mindestens der EU-Abgasnorm-Schadstoffklasse entsprechend EU Stage V (T5) ohne AdBlue genügen oder besser sein (zum Zeitpunkt der Auftragserteilung) , - EMV-Kennzeichnung sämtlicher elektrischer Komponenten gemäß Richtlinie95/54/EG mit ECE- oder EG-Prüfzeichen, - Lärmarm gemäß § 49 Anl. XXI StVZO mind. jedoch EG-Richtlinie2000/14. # 7 Vor- und Endabnahme (gem. Nr. 7.1 - 7.5), # 8 Dokumentation (gem. Nr. 8.1 - 8.8), # 9 Schulung/Einweisung (gem. Nr. 9.1 - 9.2, ca. 10 Personen des Auftraggebers, - Schulungsdauer min. 3 Std., - Schulung auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe (37079 Göttingen) ), # 10 Lieferung (gem. Nr. 10.1 - 10.4), # 11 Vollgarantie (mindestens 24 Monate ab dem Zeitpunkt der mängelfreien Abnahme der Fahrzeuge) , # 12 Kundendienst und Wartungsvereinbarung (Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort (Göttingen 37079) des Fahrzeugs zu sein.) # Hinweis zu den Abkürzungen der Kriterien der Leistungsbeschreibung: A. Ausschlusskriterium, W: Wertungskriterium, I: Information. # Wenn ein A-Kriterium nicht erfüllt wird, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. # Die Lieferung der Mehrzweckgeräteträger-Fahrzeuge inklusive der Anbauten hat im Zeitraum vom 01. - 30.11.2026 zu erfolgen.
Fertigung und Bereitstellung von endverankerten Spannbetonweichenschwellen in einer vorab zu errichtenden und vom Auftraggeber zu betreibenden Produktionsanlage auf dem Gelände der DB Netz AG in Schwandorf.
Beschaffungsvorgang der Berliner Feuerwehr über die Lieferung von 8 konventionell angetriebenen (mit der Option auf ein weiteres) Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug mit feuerwehrtechnischer Beladung.
Objektplanung des 2. Planungsabschnitts Am Sulzbogen – Richard-Higgins-Heimstättenstraße Die Stadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt den Straßenzug Am Sulzbogen – Richard Higgins Straße - Heimstättenstraße zwischen der Einmündung Am Pöglschlag und dem Knotenpunkt Heimstättenstraße/ Landsberger Straße auf einer Länge von ca. 1,43 km neu zu planen und umzubauen.
Es ist die Beschaffung von einem LKW mit Ladekran mit einem zul. Gesamtgewicht von mind. 18,0 t, aufgelastet auf 23,0 t bei 62 km/h Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst die Kreisstraßen des Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Kreisstraßenmeisterei (KSM) Ludwigslust. Der Einsatz erfolgt in der Sommerperiode zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung v. g. Straßen für den Transport von Personal und Material, sowie als Zugfahrzeug von Absperrtafeln oder Transporthängern. In der Winterperiode erfolgt der Einsatz im Winterdienst mit einem 4 m3 Feuchtsalzaufsatzstreuers und einem Vorbauschneepflugs (bis max. 1,4 t - Frontanbau ). Bereits vorhandene und unter Position Pos. 3.4 der Ausführungsbeschreibungen genannte Straßenunterhaltungsgeräte der Straßenmeisterei sind an das Fahrzeug so anzupassen, dass ein problemloser Betrieb der Geräte gewährleistet ist. Kurzbeschreibung - 2-Achs-Allrad-Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus - Die Fahrerkabine soll für 2 Personen zugelassen sein. - Motorleistung von ca. 210 KW ± 10KW - Betrieb des Frontschneepfluges und Aufsatzstreugerätes über eine fahrzeugeigene Kommunalhydraulik - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, in der Winterperiode ein Aufsatzstreugerät (ca. 4,0m3 beladen / Heckaufbau) und ein Frontschneepflug (ca. 1,0 t / Frontanbau) aufzunehmen. - Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Mindestabnahmemenge: 0 Fahrzeuge, geschätzte Abnahmemenge: 806 Fahrzeuge, Höchstabnahmemenge: 887 Fahrzeuge In Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und der Option einer ersten Verlängerung um 12 Monate sowie einer anschließenden Verlängerung um 6 Monate.