- Kleingeräteträger - Allrad und mit Kippzylinder - Motorleistung von mind. 110 KW - Geräteantrieb über Kommunalhydraulik inkl. Anschlüsse vorne und hinten - Aufnahme und Betrieb eines Frontmähgerätes ggf. Gegenballastierung, evtl. Frontkehrmaschine und Leitpfostenwaschgerät - Der Heckaufbau des Aufsatzstreugerätes soll vorzugsweise auf der Pritsche (evtl. aber auch auf den Kugelpunkten) erfolgen - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, in der Winterperiode ein > 1,2 m² FS30 Aufsatzstreugerät voll beladen und ein Frontschneepflug (ca. 0,3 t / Frontanbau) aufzunehmen und in der Sommerperiode Mähgeräte mit ca. 500kg - Achsverstärkung / Fahrzeug Auflastung sind, wenn notwendig, einzukalkulieren - Achslastberechnungen sind dem Angebot beizufügen Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des - Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen. - Wegeimpuls ist im Fahrerhaus als Kabel mit mindestens 8 Im
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF20 nach DIN 14530-27, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau. Lieferung der Beladung für ein Feuerwehrfahrzeug HLF20 nach DIN 14530-27
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz beschafft o.g. Tragensysteme für die Rettungstransportwagen des Eigenbetriebes. Diese Systeme werden in die vorhandenen Fahrzeuge bzw. in zwei Neufahrzeuge eingebaut. In den vorhandenen Fahrzeugen ist die Grenznutzungsdauer der Systeme erreicht. Die Fahrzeugflotte des Eigenbetriebes verwendet aus einsatztaktischen Gründen für alle Fahrzeuge das System Stryker. Halterungen, Raumkonzepte und Verkabelungen sind darauf ausgelegt. Die Verwendung anderer Systeme kommt deshalb nicht in Betracht.
Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von einer unbegrenzten Zahl von Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen für die Anmietung im Ausland. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von bis zu insgesamt 25.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS GmbH offenzulegen. Bei der hier genannten Zahl handelt es sich ausdrücklich um einen Schätzwert auf Grundlage aktueller Erkenntnisse der BwFPS, welcher allein die Planung von Ressourcen und damit die Kalkulation eines Angebotes ermöglichen sollen. Vertragsgegenstand von Los 2 ist der Abschluss von einer unbegrenzten Zahl von Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen für Übungsvorhaben im Ausland. Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von bis zu insgesamt 45.000 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS GmbH offenzulegen. Bei der hier genannten Zahl handelt es sich ausdrücklich um einen Schätzwert auf Grundlage aktueller Erkenntnisse der BwFPS, welcher allein die Planung von Ressourcen und damit die Kalkulation eines Angebotes ermöglichen sollen.
Lieferung eines Kommunalschleppers im einsatzbereitem Zustand. Lieferung benötigter Anbaugeräten mit den dazugehörigen Werkzeugen. Die jeweiligen Anbaugeräte sind an den Schlepper anzupassen und einzustellen. Einweisung der Bediener und des Werkstattpersonals auf dem Betriebshof Bad Segeberg
Es werden 12 Kraftfahrzeuge zur Erfüllung der Unternehmensaufgaben benötigt. Es handelt sich um PKW´s vornehmlich mit Elektroantrieb, aber auch Verbrennungsmotoren. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung auch die Ausrüstung mit gesetzlich vorgegebenen Fahrzeugkomponenten ( Mautgeräte und Tachograf) Es werden 12 Kraftfahrzeuge zur Erfüllung der Unternehmensaufgaben benötigt. Es handelt sich um PKW´s vornehmlich mit Elektroantrieb, aber auch Verbrennungsmotoren. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung auch die Ausrüstung mit gesetzlich vorgegebenen Fahrzeugkomponenten ( Mautgeräte und Tachograf) Es werden 12 Kraftfahrzeuge zur Erfüllung der Unternehmensaufgaben benötigt. Es handelt sich um PKW´s vornehmlich mit Elektroantrieb, aber auch Verbrennungsmotoren. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung auch die Ausrüstung mit gesetzlich vorgegebenen Fahrzeugkomponenten ( Mautgeräte und Tachograf) Es werden 12 Kraftfahrzeuge zur Erfüllung der Unternehmensaufgaben benötigt. Es handelt sich um PKW´s vornehmlich mit Elektroantrieb, aber auch Verbrennungsmotoren. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung auch die Ausrüstung mit gesetzlich vorgegebenen Fahrzeugkomponenten ( Mautgeräte und Tachograf) Es werden 12 Kraftfahrzeuge zur Erfüllung der Unternehmensaufgaben benötigt. Es handelt sich um PKW´s vornehmlich mit Elektroantrieb, aber auch Verbrennungsmotoren. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung auch die Ausrüstung mit gesetzlich vorgegebenen Fahrzeugkomponenten ( Mautgeräte und Tachograf)
Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Diese sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Bieter für Los 1 tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Ausbauhersteller. Der Bieter hat dem Auftraggeber eine in unmittelbarer Nähe zum Auftraggeber befindliche, vom Hersteller autorisierte Servicewerkstatt (für das Fahrgestell, nicht Aufbau) zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit der angegebenen Servicewerkstatt durch eine Besichtigung des Betriebes vor der Zuschlagserteilung zu überprüfen. Der Auftragnehmer Los 1 verantwortet insbesondere die Kompatibilität zwischen Fahrgestell und Aufbau. Schnittstellen sind zwischen dem Fahrgestellhersteller und Aufbauhersteller entsprechend abzustimmen. Mehrkosten für nachträgliche Anpassungen, die aus nachlässiger Abstimmung hervorgehen, können gegenüber dem Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das angebotene Fahrgestell auszuliefern. Sollten aus produktionstechnischen Gründen die angebotenen Leistungen nicht mehr erfüllbar sein, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist eine gleichwertige Alternative für die Ausführung der Leistung zu liefern. Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Lieferung eines MRT Grundgerät ET MTM800 FuG, Motorola - Lieferung Handsprechfunkgeräte MXP600 FuG BOS, Motorola - Lieferung Ladehalterungen für HRT - Lieferung einer Funkbedienanlage mit integriertem Navigationsgerät - Lieferung Externer GPS Receiver für LARDIS:ONE mini (LAR-1190) und LARDIS:ONE PILOT mini (LAR-1197) zur Verbesserung der Positionsgenauigkeit. Die Einsatzmittel aus Los 2 müssen spätestens 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftraggeber geliefert werden. Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Lieferung einer elektro-hydraulischen Fahrtrage Typ: Stryker Power Pro 2, Inkl. Aufnahmesystem nach DIN 75076:2012 Die Lieferung erfolgt an den Auftragnehmer von Los 1 Die Lieferung muss in Absprache mit dem Auftragnehmer von Los 1 an diesen erfolgen. Die Einsatzmittel aus Los 3 müssen spätestens ab dem Zeitpunkt 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftragnehmer von Los 1 lieferbar sein. Die Einsatzmittel aus Los 3 sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer von Los 1 beim Auftragnehmer von Los 3 anzufordern. Die Anforderung muss auf schriftlichem Weg per Mail oder Fax erfolgen, dem Auftraggeber ist per Mail eine Kopie der Anforderung zuzusenden. Der Auftragnehmer von Los 1 überprüft die angelieferten Einsatzmittel am eigenen Standort. Nach Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 1 erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel an diesen solange, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses Leistungsverzeichnisses an den Auftraggeber übergeben wurde. Die Lieferadresse ist mit dem Auftragnehmer von Los 1 abzustimmen. Die Einsatzmittel aus Los 3 müssen spätestens ab dem Zeitpunkt 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftragnehmer von Los 1 lieferbar sein. Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Genaue Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Lieferung eines Krankenfahrstuhl nach DIN, Typ Utila ALS-Maxx-PTX Die Lieferung erfolgt an den Auftragnehmer von Los 1 Die Lieferung muss in Absprache mit dem Auftragnehmer von Los 1 an diesen erfolgen. Die Einsatzmittel aus Los 3 müssen spätestens ab dem Zeitpunkt 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftragnehmer von Los 1 lieferbar sein. Die Einsatzmittel aus Los 3 sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer von Los 1 beim Auftragnehmer von Los 3 anzufordern. Die Anforderung muss auf schriftlichem Weg per Mail oder Fax erfolgen, dem Auftraggeber ist per Mail eine Kopie der Anforderung zuzusenden. Der Auftragnehmer von Los 1 überprüft die angelieferten Einsatzmittel am eigenen Standort. Nach Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 1 erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel an diesen solange, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses Leistungsverzeichnisses an den Auftraggeber übergeben wurde. Die Lieferadresse ist mit dem Auftragnehmer von Los 1 abzustimmen. Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für den Rettungsdienst der Stadt Erkrath sollen zwei Krankenkraftwagen beschafft werden, die als Fahrzeuge nach DIN EN 1789, Typ B ausgeführt sind und über eine erweiterte medizinische Ausrüstung verfügen. Aufgrund der technischen Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie der funktionalen und konstruktiven Abhängigkeiten zwischen Fahrgestell, Aufbau, Ausbau sowie Funk- und Kommunikationstechnik sind Teil A (Fahrgestell) und Teil B (Fahrzeugausbau) ausschließlich gemeinsam anzubieten. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit die Gesamtverantwortung für die vertragsgerechte, funktionsfähige und kompatible Ausführung beider Teile. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Auftragnehmer schuldet ein vollständig betriebsbereites, zulassungsfähiges und mangelfreies Gesamtfahrzeug. Er übernimmt die Gesamtverantwortung für die vertragsgerechte, sichere und kompatible Ausführung beider Teile, ein-schließlich des störungsfreien Zusammenwirkens sämtlicher von ihm gelieferten, eingebauten, angeschlossenen, befestig-ten, parametrisierten oder integrierten Systeme und Komponenten. Dies gilt auch für Schnittstellen zwischen Fahrgestell, Aufbau, Ausbau, Elektrik, Elektronik, Funk- und Kommunikationstechnik, Halterungs- und Ladetechnik sowie für beigestell-te Komponenten, sofern die genannten Punkte Vertragsgegenstand sind. Soweit beigestellte Komponenten nach den Vergabeunterlagen durch den Auftragnehmer einzubauen oder zu integrieren sind, ist deren fachgerechte und mit dem Gesamtfahrzeug kompatible Einbindung Bestandteil der Leistung. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Leistungen, Nebenleistungen und Bauteile, die zur vollständigen, sicheren, funktionsfähigen und zulassungsfähigen Herstellung des Fahrzeugs erforderlich sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich einzeln benannt sind. Das fertige Fahrzeug muss vor der Endabnahme durch den Auftraggeber mindestens folgende Prüfungen und Abnahmen vollständig durchlaufen haben: - dokumentierte Qualitätsendkontrolle durch den Auftragnehmer - Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers - amtliche technische Prüfung, die zum Zeitpunkt der Endabnahme nicht älter als drei Monate sein darf - rettungsdiensttechnische Abnahme durch eine fachlich geeignete Prüforganisation, z. B. TÜV, DEKRA oder eine vergleichbare Institution Sämtliche im Rahmen dieser Prüfungen und Abnahmen festgestellten Mängel müssen vor der Endabnahme vollständig beseitigt sein. Die genannten Vorprüfungen, Herstellerinspektionen und technischen Abnahmen ersetzen nicht die förmliche Endabnahme durch den Auftraggeber. Die Bieter haben die Vergabeunterlagen eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität, technische Umsetzbarkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Sofern nach Auffassung des Bieters Ausstattungsmerkmale fehlen, technische Unklarheiten bestehen oder Widersprüche erkennbar sind, ist rechtzeitig im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Bieterfrage zu stellen.
Mindestabnahmemenge: 0 Fahrzeuge, geschätzte Abnahmemenge: 244 Fahrzeuge, Höchstabnahmemenge: 269 Fahrzeuge In Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und der Option einer ersten Verlängerung um 12 Monate sowie einer anschließenden Verlängerung um 6 Monate.
Lieferung zweier LKW Fahrgestelle nach bereitgestellter Leistungsbeschreibung bzw. nach Los 1. Die Fahrgestelle müssen an Gewinner von Los 2 überführt werden. Herstellen zweier Hubrettungsfahrzeuge, Typ DLA(K) 23-12 nach bereitgestellter Leistungsbeschreibung bzw. nach Los 2. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen für ein Hubrettungsfahrzeug des Landes Hessen entsprechen.
Der Aufbau des Busses ist nach Gesichtspunkten eines modernen Designs so zu gestalten, dass er mit einem ansprechenden und marktgerechten Aussehen - neben den funktionsgerechten Konstruktionsgrundsätzen – das Fahrzeug als ein modernes, zeitgemäßes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Kunden bringt. Das Fahrzeug muss den jeweiligen Vorschriften der EU-Richtlinien 95/28 und 2001/85/EG, der STVZO, der BO-Kraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie weiterführenden Schriften, den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und den Anforderungen für den Schülerverkehr entsprechen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen. Als Anlage 1 ist die Checkliste für Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse beigefügt. Hier sind entsprechende Eintragen vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Lieferung von 8 Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehren im Landkreis St. Wendel inkl. Zubehör (z. B. Anhängerkupplung, Sondersignalanlage, Funktechnik...)