Lieferung von Tausalz für das LRA Breisgau-Hochschwarzwald Lieferung von Tausalz für das LRA Emmendingen Lieferung von Tausalz für das LRA Ortenaukreis Lieferung von Tausalz für das LRA Rottweil Lieferung von Tausalz für das LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Lieferung von Tausalz für das LRA Tuttlingen Lieferung von Tausalz für das LRA Konstanz Lieferung von Tausalz für das LRA Lörrach Lieferung von Tausalz für das LRA Waldshut
Auf das Los 1 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis (Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad Soden, Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) Schwalbach, Geschwister-Scholl-Schule (GSS) Schwalbach, Pestalozzischule (PSK) Kelkheim, Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW) Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG) Kelkheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.235 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 1. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Die Ausstattung des Essensraums der Grundschule in den Sindlinger Wiesen besteht aus einem Containerraum mit nur begrenztem Platz für eine kleine Ausgabestation sowie einem kleinen Nebenraum, in dem sich die Küche befindet. Perspektivisch wird der Essensraum nicht mehr auskömmlich sein, so dass ein weiterer Essensraum im Schulgebäude geplant ist. Zur Regeneration der Speisen ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen zum Vertragsbeginn 01.08.2026 ausgestattet mit CoolCooking Boxen (Gerät mit Anschluss an eine handelsübliche 230V-Steckdose, kühlt die Speisen aktiv und regeneriert diese automatisch zu einem zuvor definierten Zeitpunkt, weitere Funktionen Warmhalten der Speisen sowie Messung der Speisentemperatur). Die Max-von-Gagern-Schule verfügt über eine voll ausgestattete Küche und ist zum Vertragsbeginn 01.08.2026 mit einem Konvektomaten zur Regeneration der Speisen ausgestattet. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Auf das Los 2 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis (Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule (EDD) Hattersheim, Lindenschule (LDS) Kriftel, Regenbogenschule (RBS) Hattersheim, Riedschule (RDS) Flörsheim, Robinsonschule (ROB) Hattersheim, Weinbergschule (WBS) Hochheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.250 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 2. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Lieferung von 2 Niederflur- Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. Lieferung zum Ort des Aufbauherstellers (Auftragnehmer zu Los 2). Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK.
Das DBS ist in folgende Kategorien untergliedert: Kategorie 1: KDOW In der Kategorie 1 - KDOW werden die Fahrzeugtypen KDOW (Kommandowagen nach bzw. in Anlehnung an DIN SPEC 14507-5), PKW mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau PKW ohne Sondersignal/Tonfolge-Anlage, mit oder ohne Funkeinbau Serien-PKW ohne Umbau ausgeschrieben. Kategorie 2: MTW bis 3,5 to zGG In der Kategorie 2 - MTW bis 3,5 to zGG werden die Fahrzeugtypen MTW / MTF mit 9 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 oder 9 Sitzplätzen ohne Sondersignal/Tonfolge-Anlage, mit oder ohne Funkeinbau MTW / MTF mit Führungskomponente (zusätzliche HRT/MRT und Funkeinbaukonsole mit Klapptisch im Fahrgastraum) Fahrgestelle zur Verwendung als MTW / MTF ausgeschrieben. Kategorie 3: MTW größer 3,5 to zGG In der Kategorie 3 - MTW größer 3,5 to zGG werden die Fahrzeugtypen MTW / MTF mit 9 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 oder 9 Sitzplätzen ohne Sondersignal/Tonfolge-Anlage, mit oder ohne Funkeinbau MTW / MTF mit Führungskomponente (zusätzliche HRT/MRT und Funkeinbaukonsole mit Klapptisch im Fahrgastraum) Fahrgestelle zur Verwendung als MTW / MTF ausgeschrieben. Kategorie 4: Beladung / Ausrüstung Feuerwehr In der Kategorie 4 - Beladung / Ausrüstung Feuerwehr wird Beladung / Ausrüstung zur Verlastung auf Feuerwehrfahrzeugen in Anlehnung an die DIN-FNFW-Feuerwehrfahrzeug-Typenliste bzw. zur Lieferung an die entsprechenden öffentlichen Auftraggeber ausgeschrieben. Diese Beladungen beziehen sich nicht aujsdrücklich auf Miniwettbewerbe der Kategorien 1 - 3, sondern können z.B. auch aus anderen offenen Verfahren stammen oder in gar keinem Bezug zu einer Fahrzeugbeschaffung stehen.
Standort Ronneburg 2027: bis zu 14 700 MWh 2028: bis zu 14 485 MWh 2029: bis zu 14 465 MWh Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Standorte Aue, Chemnitz und Königstein gesamt 2027: bis zu 10 559 MWh 2028: bis zu 10 549 MWh 2029: bis zu 10 549 MWh Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Grundumfang Diesel-Fronthauberfahrgestell geeigent zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeug TLF 3000 als Allrad-Fahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 14 t, ohne Einschränkungen geeignet zum Aufbau eines TLF 3000 nach DIN 14530-22 in der aktuellsten Fassung, mit Singelbereifung an allen Achsen. Kraftfahrzeug-Kategorie 3 geländegängig nach DIN EN 1846-1 sowie DIN EN 1846-2. Grundumfang Aufbau TLF 3000 ohne Lagerungen nach DIN 14530-22, Stand 11/2019 Die feuerwehrtechnische Beladung beinhaltet: a) Standardbeladung nach DIN 14530-22 vom November 2019 Tabelle 1 , die auf dem TLF 3000 vorhanden sein muss, b) Zusatzbeladung nach örtlichen Gegebenheiten.
Lieferung von 6 Rillenweichen 3 Rillenkreuzungen gerade Schienen ca. 920 m (davon Rillenschienen: ca. 320m, davon Vignolschienen: ca. 600 m) gebogene Rillenschienen ca. 360 m System Rheda City ca. 180 m
Kauf einschließlich vollständiger Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie betriebsfertige Übergabe von vier (4) 3-Seiten-Kippern, die auf einem mechanischen Wechselsystem nach dem Twistlock-Prinzip basieren. Unter der Bezeichnung "3-Seiten-Kipper" wird im weiteren Verlauf der Vergabeunterlagen die gesamte Einheit verstanden, bestehend aus Wechselrahmen, Kipperrahmen, Kipperpritsche sowie der zugehörigen Hydraulik (Kipperpresse) einschließlich aller notwendigen Nebenaggregate, Ausstattungen und Anbauteile.
Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.
- Lieferung und Montage von Detektoreinheiten zur Bluetooth- und WiFi-Erfassung inklusive Energieversorgung und Datenübertragung - Lieferung und Montage von Detektoreinheiten zur Verkehrsdatenerfassung inklusive Energieversorgung und Datenübertragung - Lieferung und Montage von neuen Aufstellvorrichtungen (hier Rohrmasten), Mastverlängerungen und Halterungen für die Montage von Detektoreinheiten - Lieferung und Verlegung von Energiekabeln - Lieferung und Montage von Zähleranschlusssäulen (ZAS) - Herstellen von Kabelschutzrohrtrassen
Belieferung mit Heizöl - Bereich der Bezirksregierung Detmold Belieferung mit Heizöl - Bereich der Bezirksregierung Arnsberg Los3 Belieferung mit Heizöl - Bereich der Bezirksregierung Münster Los4 Belieferung mit Heizöl - Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf Los5 Belieferung mit Heizöl - Bereich der Bezirksregierung Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung als Wertkontrakt Mindestabnahmewert: 0 Euro geschätzter Abnahmewert: 4.280.000 ,- Euro (brutto); Höchstabnahmewert jeweils +20 %: 5.140.000 .- Euro (brutto) i.V.m. mit einer Rahmenvereinbarung Laufzeit 24 Monaten mit Option der zweimaligen Verlängerung um 12 Monate
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service) hat im Auftrag und in Vollmacht von Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbänden sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) zur Ausschreibung von Stromlieferungen an die Abnahmestellen der Teilnehmer eingerichtet (siehe Bekanntmachung 281739-2024). Im DBS können sich interessierte Bieter weiterhin unter nachstehendem Link registrieren und an den zukünftigen Einzelwettbewerben teilnehmen: https://Bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1cea71bb-1ee8-4036-8c8b-981085924f46 Diese Vorinformation erfolgt, da die Strombeschaffung der Kläranlage Heidelsheim des Abwasserverbandes Weißach- und Oberes Saalbachtal über ein Spotmarktmodell erfolgen soll.
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche überwiegend auf befestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Los 1: Lieferung von SUV klein oder kompakt vollelektrisch (6 Fahrzeuge) Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche überwiegend auf befestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Los 2: Lieferung von SUV kompakt vollelektrisch (6 Fahrzeuge) Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche überwiegend auf befestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Los 3: Lieferung von SUV kompakt mit Anhängevorrichtung vollelektrisch (1 Fahrzeug)
Mindestabnahmemenge: 0 Fahrzeuge, geschätzte Abnahmemenge: 384 Fahrzeuge, Höchstabnahmemenge: 422 Fahrzeuge In Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und der einmaligen Option zur Verlängerung von 12 Monaten
Die Detailangaben sind der Leistungsbeschreibung zu Los 1 entnehmen. Wichtiger Hinweis zu den Positionen 56 und 57 des LVs: Bei dem beschriebenen Fahrgestell wird ein Fahrerairbag und Seitenairbag gefordert. Dies Anforderung muss erfüllt werden. Begründung hierfür: Der neu zu beschaffende Rüstwagen wird, wie auch der aktuelle Rüstwagen, hauptsächlich Einsätze auf der Bundesautobahn 7 anfahren. Hier ist höchste Eile geboten, da häufig Menschenleben in Gefahr sind und somit die Anfahrt immer mit Sondersignal erfolgt. Ist der Rüstwagen auf der Autobahn angekommen fährt dieser meist durch eine Rettungsgasse zur Einsatzstelle. Hier kann es durch Unaufmerksamkeiten der wartenden Verkehrsteilnehmenden zu Zusammenstößen kommen. Weiterhin soll der Rüstwagen in der neu aufzustellenden Kreisfeuerwehrbereitschaft Niedersachsen mit ausrücken. Dadurch entstehen ebenfalls längere Fahrten auf der Autobahn und ggf. in unwegsamen Gelände. Bei einem Hochwassereinsatz in solch unwegsamen Gelänge ist bereits der Unimog der FTZ in Schräglage geraten, da der Untergrund nicht immer vollständig zu erkennen ist. Hier sind die Mitarbeiter besonders zu schützen. Die Sicherheit der Mitarbeiter geht vor. Auch wenn die Airbags Stand jetzt nicht zur Standardausstattung zählen, darf man nicht vergessen, dass neu angeschaffte Fahrzeuge die nächsten 30 Jahre im Dienst sind und häufig benutzt werden. Deshalb ist der Rüstwagen bereits jetzt zukunftsorientiert ausstatten um den Mitarbeitern einen möglichst großen Schutz bieten zu können, da der Auftraggeber als Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat. Beschaffung eines Rüstwagens für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Hildesheim, aufgeteilt in 2 Losen. -Los 1Fahrgestell -Los 2 Aufbau Die Detailangaben sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen