Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Für eine Kommunikation zwischen Fahrzeugen und verkehrstechnischer Infrastrukturgeräte, die mittels Funkübertragung ETSI-G5 (DSRC IEEE 802.11p, 5,9 GHz) ETSI-Meldungen austauschen, werden bis zu 50 R-ITS-S zur Montage an LSA-geregelten Knotenpunkten benötigt.
Grundsätzlich soll der Sonnensimulator in hohem Maße die Direktstrahlung der natürlichen Sonne (AM 1.5 D, 900?W/m2) mit parallelem Strahl und hoher Gleichmäßigkeit der Flussdichte repräsentieren. Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung Der Anhänger benötigt eine Straßenzulassung, das heißt, seine Breite darf 2,50 m nicht überschreiten. Der mobile Solarsimulator (Los 1) muss einschließlich Anhänger und Hebevorrichtung im eingeklappten Zustand maximale Abmessungen von 5,50 m Länge, 2,50 m Breite und 2,20 m Höhe einhalten. Damit wird sichergestellt, dass eine Lagerung in einem Container möglich ist und zugleich die Anforderungen für die Straßenzulassung erfüllt bleiben. Die zulässige Anhängelast darf 3,5 t nicht überschreiten. Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung
Lieferung von 2 Mittleren Löschfahrzeugen MLF nach DIN 14530-25 bestehend je aus einem Straßenfahrgestell (max. zul. Gesamtmasse 7.490 kg) und einem Fahrzeugaufbau mit aufbauintegrierten Mannschaftsraum. Lieferung von zwei feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladungen für je ein Mittleres Löschfahrzeug MLF nach DIN 14530-25
Rahmenvereinbarung zum Leasing von 16 Fahrzeugen der Kompaktklasse / Unteren Mittelklasse mit Elektromotor über 24 Monate Lieferung von 19 Elektro-PKW der Mittelklasse zum Leasing über 24 Monate Lieferung von 3 Elektro-PKW der Oberen Mittelklasse zum Leasing über 24 Monate Lieferung von 5 Elektro-Kompaktvans zum Leasing über 24 Monate Lieferung von 3 PKW der Mittelklasse mit Benzin-Plug-In-Hybrid zum Leasing über 24 Monate Lieferung von 4 PKW der Oberen Mittelklasse mit Benzin-Plug-In-Hybrid zum Leasing über 24 Monate Lieferung eines Benzin-Plug-In-Hybrid -Kompaktvans zum Leasing über 24 Monate
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW - L für die Feuerwehr der Stadt Bad Driburg aufgeteilt in GW - L | Teil A - Fahrgestell GW - L | Teil B - Aufbau
Frontlenkerfahrgestell als Linkslenker mit permanentem Allradantrieb (4x4) sowie Doppel-/Mannschaftskabine zur Aufnahme eine Staffel 1/5. Das Fahrgestell muss zum Aufbau eines MZF3 (RP) nach TR5 RLP, sowie in Anlehnung an DIN EN 14555-22 GW-L2, sowie das vorgegebene Leistungsverzeichnis vollumfänglich geeignet sein. Serienfahrgestell, das nach DIN EN 1846-1,-2,-3, in der Gewichtsklasse „N3“ sowie der Fahrzeug-Kategorie 2 (geländefähig) eingestuft werden kann. Fahrgestell muss zur Aufnahme, zum Antrieb und Betrieb einer Ladehilfe und der feuerwehrtechnischen Beladung geeignet und zugelassen sein. keine Auflastung kleinerer Fahrgestelle max. Fahrzeughöhe mit Aufbau 3,40 m möglich, aufgrund der örtlichen Stellplatzsituation. Ausnahmegenehmigung von ADD liegt dem Auftraggeber vor. Grundlegendes Fahrzeugprinzip entsprechend der zum Leistungsverzeichnis zugehörigen Entwurfsskizze im Anhang der Ausschreibungsunterlagen. "Aufbau eines MZF3 (RP) nach TR5 RLP, sowie in Anlehnung an DIN EN 14555-22 GW-L2, sowie das vorgegebene Leistungsverzeichnis. Das fertige und einsatzbereite Fahrzeug muss nach DIN EN 1846-1,-2,-3, in der Gewichtsklasse „N3“ sowie der Fahrzeug-Kategorie 2 (geländefähig) eingestuft werden können. Maximale Außenmaße nach technischen Richtlinie Nr. 5 Rheinland-Pfalz (Tabelle 4.1 unter Punkt 4), dabei die Höhe durch eine vorliegende Ausnahmegenehmigung des Auftraggebers auf 3400 mm erhöht. maximale Ladeflächenlänge mit durchgängigem ebenem Boden, unter der berücksichtigung der Maximalen Gesamtlänge, Fahrzeugkabine, Geräteräume usw. Lädeflächgenbreite für mindestens 3 Euro-Paletten (3 x 800 mm) maximal mögliche Innenhöhe ist auszunutzen. Dachfläche nahezu gerade (ohne Dachneigung) An die Stirnwand angebaut ein fester Ladebereich für vorhandenes Gerät, oberhalb des Ladebereichs ein Regalbereich bis zum Dach für diverse Beladungsgegenstände nach LOS3 Erforderliche Restladekapazität des fertigen Mehrzweckfahrzeuges von ca. 4500 kg sollte nicht unterschritten werden. Durch den Anbieter ist dem Angebot eine Maßzeichnung mit Umsetzungsvorschlägen, eine Gewichtsbilanz mit Angabe der Verbleibenden Ladekapazität beizulegen." Lieferung Beladung Feuerwehrfahrzeug MZF-3 nach technischer Richtlinie Rheinland-Pfalz Nr. 5 Stand 05. November 2015
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ - E-Kleinstwagen Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ -E-Kleinwagen, E-Kompaktklasse Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ -E-Kompaktklasse Kombi Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ -E-SUV Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ -E-Van Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ -Verbrenner, Automatik: Kleinwagen, Kompaktklasse, Kombi Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ - Verbrenner, manuell: Kleinwagen, Kompaktklasse, Kombi Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von KFZ - Verbrenner, Automatik: Van
Lieferung von Rillenschienen , Spurstangen Fe360-B_ Berliner Brücke (ca. Massen): · 280,00 m Rillengelis Profil 59 R2 · 77,00 m Rillengelis Profil 53 R1 · 4 St. Übergangsgleisrahmen 59R2 auf 53R1 · 4 St. Rillenschienen 59R2 (Lose) · 6 St Spurstangen für Rillenschienen 59R2 (Lose) · 4 St. Gleisentwässerungskasten
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - im Weiteren Bedarfsträger - sollen 15 Kraftfahrzeuge zum Transport von bis zu 8 Personen beschafft werden. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Lieferung frei Verwendungsstelle an die im Angebotsvordruck für Los 2 bzw. Gesamtlos angegebene Lieferadresse. Damit die Fahrzeuge die spezifischen Einsatzanforderungen des Bedarfsträgers erfüllen, muss das Fahrgestell (Los 1) die vom Ausbau (Los 2) vorgegebenen technischen Voraussetzungen erfüllen. Aus diesem Grund ist Los 2 vorgabebestimmend; Los 1 richtet sich technisch nach den verbindlichen Ausbauanforderungen. Dies stellt sicher, dass das Gesamtfahrzeug funktional, sicher und einsatzfähig ist. Die Bieter von Los 2 haben daher die für den Ausbau erforderliche Fahrgestellmarke, baureihe und konfiguration verbindlich zu benennen. Das Fahrgestellangebot in Los 1 muss exakt dieser Vorgabe entsprechen; abweichende Fahrgestelle gelten als nicht kompatibel. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zum jeweiligen Los zu entnehmen. Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - im Weiteren Bedarfsträger - sollen 15 Kraftfahrzeuge zum Transport von bis zu 8 Personen beschafft werden. Der Auftrag umfasst ebenfalls die Lieferung frei Verwendungsstelle an die im Angebotsvordruck für Los 2 bzw. Gesamtlos angegebene Lieferadresse. Damit die Fahrzeuge die spezifischen Einsatzanforderungen des Bedarfsträgers erfüllen, muss das Fahrgestell (Los 1) die vom Ausbau (Los 2) vorgegebenen technischen Voraussetzungen erfüllen. Aus diesem Grund ist Los 2 vorgabebestimmend; Los 1 richtet sich technisch nach den verbindlichen Ausbauanforderungen. Dies stellt sicher, dass das Gesamtfahrzeug funktional, sicher und einsatzfähig ist. Die Bieter von Los 2 haben daher die für den Ausbau erforderliche Fahrgestellmarke, baureihe und konfiguration verbindlich zu benennen. Das Fahrgestellangebot in Los 1 muss exakt dieser Vorgabe entsprechen; abweichende Fahrgestelle gelten als nicht kompatibel. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zum jeweiligen Los zu entnehmen.
Im Zuge eines Leasingvertragsauslaufes muss der Fuhrpark im Ordnungsamt der Stadt Kassel teilweise erneuert werden. Es handelt sich hierbei um einen Bedarf von insg. 15 Fahrzeugen, verteilt auf verschiedene Fahrzeugtypen. Die Anschaffung soll im Wege eines sog. Full-Service-Leasings für die Laufzeit von 48 Monaten erfolgen, wobei nach Ablauf der Laufzeit eine Kaufoption für einzelne Fahrzeuge für den Auftraggeber besteht. Weiteres ergibt aus den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu den jeweiligen Losen. Im Zuge eines Leasingvertragsauslaufes muss der Fuhrpark im Ordnungsamt der Stadt Kassel teilweise erneuert werden. Es handelt sich hierbei um einen Bedarf von insg. 15 Fahrzeugen, verteilt auf verschiedene Fahrzeugtypen. Die Anschaffung soll im Wege eines sog. Full-Service-Leasings für die Laufzeit von 48 Monaten erfolgen, wobei nach Ablauf der Laufzeit eine Kaufoption für einzelne Fahrzeuge für den Auftraggeber besteht. Weiteres ergibt aus den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu den jeweiligen Losen. Im Zuge eines Leasingvertragsauslaufes muss der Fuhrpark im Ordnungsamt der Stadt Kassel teilweise erneuert werden. Es handelt sich hierbei um einen Bedarf von insg. 15 Fahrzeugen, verteilt auf verschiedene Fahrzeugtypen. Die Anschaffung soll im Wege eines sog. Full-Service-Leasings für die Laufzeit von 48 Monaten erfolgen, wobei nach Ablauf der Laufzeit eine Kaufoption für einzelne Fahrzeuge für den Auftraggeber besteht. Weiteres ergibt aus den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu den jeweiligen Losen.
Projektierung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Gerätschaft für ein Digitales Funksystem (DFS) sowie der Fahrzeugsausstattung der Linienbusse der HST für die Ansteuerung des Betriebsleitsystems (ITCS) im Bestand, für den Vertrieb von Fahrausweisen sowie für die Prüfung von elektronischen Tickets im Fahrbetrieb und Ablösung des Bestandssystems. Die Projektierung der Migrationsphase vom heutigen Bestand zum neuen System im laufenden Betrieb ist Teil der Leistung. Für die Betriebssteuerung ist ein Sprech- und Datenfunksystem auf der Grundlage des Datenkanals auf dem Mobilfunk (Push-to-Talk / PTT, 5G) zu realisieren, so dass Einzel- und Gruppenrufe im Regelbetrieb ebenso möglich sind wie Not- und Überfallrufe. Der Vertrieb sowie die Prüfung von Fahrausweisen gemäß des Standards der VDV-Kernapplikation sind durch ein zentral gehostetes Vertriebshintergrundsystem zu unterstützen. Die personalbediente Fahrausweisprüfung ist am Fahrerarbeitsplatz zu realisieren. Die Datenversorgung, die Datenentsorgung und der Datenaustausch im Fahrbetrieb ist für die Fahrzeuggerätschaft bei allen Betriebsfällen unter Nutzung des öffentlichen Mobilfunks (5G) sicherzustellen. Es sind rund 200 Fahrzeuge mit ITCS- und Vertriebssystem-Komponenten auszurüsten. Das vorhandene Funksystem wird erneuert und durch die Nutzung des öffentlichen Mobilfunks gemäß des 5G-Standards ersetzt. Die Leistung umfasst: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 200 Funk-Applikationsrechner-Modulen (FARM) als Fahrzeuggerätschaft für die sprach- und datenbasierte Kommunikation zwischen der Betriebsleitstelle und den Linienbussen (Sprache per PTT sowie Daten), erweitert um … a) ein ITCS-Bordrechner-Modul je Fahrzeug für den Datenaustausch von Echtzeitdaten mit dem ITCS im Bestand sowie zur fahrzeugautonomen Steuerung und Überwachung des Betriebsablaufs, sowie b) ein Vertriebssystem, in der Form einer Erweiterung der Gerätschaften um Fahrscheindruckfunktionen mit Akzeptanz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie um eine e-Ticket-Prüffunktionen gemäß der VDV-Kernapplikation am Fahrerarbeitsplatz, d.h. einem System zur elektronischen Einstiegskontrolle (EKS), c) einschließlich insbesondere der folgenden Leistungspakete: - Nutzung des öffentlichen Mobilfunks (5G) als Ersatz für das vorhandene Sprechfunksystem, - Nutzung des analogen Betriebsfunks im 2m-Band für die Ansteuerung von Lichtsignalanlagen, - Erfassung von Echtzeit-Daten und Weitergabe an das ITCS-Zentralsystem der Fa. PSI transcom, Berlin; die Bordrechnerfunktionen umfassen dazu die fahrzeugautonome Standort-Ermittlung, den Soll-Ist-Vergleich der Fahrplanlage, die Ansteuerung der Fahrzeug-Peripherie, die Steuerung des Sprach- und Datenfunks sowie die Unterstützung dispositiver Funktionen im Fahrbetrieb einschließlich der LSA-Beeinflussung durch die Fahrzeuge, - Ausstattung der Fahrzeuge (Funk-Applikations-Rechner zur digitalen Kommunikation, Fahrausweisdrucker/Bordrechner, analogem Funkgerät, Ortungstechnik, verkabelt und in Betrieb genommen), - Lieferung eines elektronischen Fahrgeldmanagementsystems mit Vertriebshintergrundsystem, Fahrerabrechnungssystem, für den bargeldbehafteten und den bargeldlosen Vertrieb sowie Prüffunktionen für ein E-Ticketing nach VDV-Kernapplikation (kontaktlos und auf Basis von Barcodes), - Anschluss des Hintergrundsystems an das beigestellte, in Betrieb befindliche Vertriebsmanagementsystem VAS der Fa. Systemtechnik, Sömmerda, - der Vertrieb im Fahrzeug umfasst den Barverkauf von Papierfahrscheinen im Tarif des Verkehrsverbundes VRR einschließlich des NRW-Tarifs sowie von Teilen des Westfalentarifs, sowie die Möglichkeit des Vertriebs von e-Tickets gemäß VDV-Kernapplikation, - Bereitstellung der jeweiligen Wartungsleistungen. ---------------------------------------------- Eine Losaufteilung kann aus zwingenden technischen Gründen nicht erfolgen. Insbesondere wegen der erforderlichen Kompatibilität zwischen dem ITCS und dem Vertriebssystem, welche vom Auftragnehmer im Rahmen eines Konzeptes zu entwickeln ist, kommt nur eine Gesamtvergabe in Betracht. Für die Fahrzeugausrüstung ist vorgesehen, dass auf dem zu liefernden Funk-Applikationsrechner-Modul (FARM) Fremdsoftware installiert werden kann und darf. Entsprechende Unterstützungsleistung des Lieferanten wird gesondert vergütet. Die Offenlegung von Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen den zentralen und dezentralen Komponenten ist Teil der Lieferleistung.
Neben den in der folgenden Beschreibung gemachten Anforderungen gelten die folgenden Normvorschriften in der aktuellsten Ausgabe sowie alle darin aufgeführten mitgeltenden Normen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten, solange keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden: DIN EN 1846-1 DIN EN 1846-2 DIN EN 1846-3 DIN EN 15182-2 DIN SPEC 14502-1 DIN 82101 DIN 14420 DIN 14620 DIN 14 502-2 DIN 14 502-3 DIN 14 530-22 Darüber hinaus gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO sowie der UVV Fahrzeuge. Der Grundpreis ergibt sich aus allen nachfolgenden Positionen. Die Auslieferung des Fahrgestelles hat an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller in Deutschland zu erfolgen. Die Kosten hierfür müssen im Angebot enthalten sein. Mehrkosten für eine Lieferung an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller im europäischen Ausland können gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgter Fertigstellung des Aufbaus und Fahrzeugübergabe an die Besteller-Gemeinde ist nach zeitlicher Absprache seitens des Fahrgestell-Herstellers eine Einweisung für mindestens 5 Teilnehmer in die Fahrgestelltechnik am Standort zu erteilen.