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3,196 active tenders across 31 jurisdictions.

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Germany – Construction work – Neubaugebiet Waldkraiburg West - Fernwärme, Wasserleitung, Strom, LWL, Datenleitung

Das Baufeld befindet sich im Stadtgebiet von Waldkraiburg. In Waldkraiburg entsteht ein Neubaugebiet mit 103 Bauparzellen. In einer ersten Ausschreibung wurden bereits die Gewerke Straßenbau und Regenwasserentsorgung vergeben. Eine zweite Ausschreibung erfolgte bzgl. der Schmutzwasserentsorgung. Mit dieser, der dritten Ausschreibung, wird nun Wasserversorgung, Fernwärme, Strom, LWL und Datenleitung ausgeschrieben. WASSERVERSORGUNG: Im Baugebiet wird eine PE-HD Da 160 Leitung verlegt. Jede Parzelle erhält einen Hausanschluss. In der Von-der-Tann-Straße und in der Graslitzer Straße werden Gussrohrleitungen mit Durchmesser von 250-400 mm verlegt. Der Anschluss an den Bestand erfolgt in der Warnsdorfer Straße. Weiter erfolgen drei Anschlüsse in der Stettinger Straße und Von-der-Tann-Straße. FERNWÄRME: Auch bei der Fernwärme erfolgt der Anschluss in der Warnsdorfer Straße. Die Hauptleitungen werden in DN25/Da125 bis DN80/Da200 ausgeführt. Sämtliche Hausanschlüsse werden in DN 20 ausgeführt. Der Abzweig erfolgt mittels Parallelabzweigern. Einige Parallelabzweiger werden aus statischen Gründen in DN25 oder DN32 ausgeführt. Nach dem 90°-Bogen wird dann anschließend eine Reduzierung auf DN20 eingebaut. STROM: Die Stromkabel werden durchgängig im geplanten Gehweg des Baugebietes platziert. In der Hauptachse des Baugebietes wird zusätzlich zu den Stromkabeln im Gehweg eine Mittelspannung und zwei Stromleitungen im Schutzrohr verlegt. Diese werden oberhalb der Fernwärme verlegt. Es wird somit kein separater Rohrgraben hierfür vergütet. LWL UND DATENLEITUNG: LWL und Datenleitung werden ebenfalls oberhalb der Fernwärme verlegt. Auch hier ist kein eigener Rohrgraben notwendig. Wenn in einem Gewerk nicht abgedeckte Positionen vorhanden sind, werden diese aus dem Hauptleistungsverzeichnis Versorgungsleitungen Fernwärme bzw. aus dem Leistungsverzeichnis Wasserversorgung übernommen. Die ausführende Firma, deren Nachunternehmer bzw. das auf der Baustelle eingesetzte Personal, haben die entsprechenden Zulassungen bzw. Zertifikate gem. DVWG (W 1 gem. Arbeitsblatt GW 301) und AGFW (FW 02 gem. Arbeitsblatt FW 601) mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Auf jeder Baustelle (Kolonne) müssen Bauleiter, Polier und der Kolonnenführer sowie der Vorarbeiter folgenden Ausweis mit sich führen. Die Ausweise sind vor Baubeginn als Nachweis vorzulegen. (Mindestanforderung Bauleiter, Polier, Vorarbeiter). Unfallfrei bei Erd- und Tiefbauarbeiten: Qualifizierung nach den Technischen Regelwerken: DVGW GW 129 (A) / VDE-AR-N 4224 / DWA-M 129 / AGFW-A FW 606

Stadtwerke Waldkraiburg GmbH · 276970-2026
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Germany – Construction work – Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - PV-Anlage

Die Sophie Scholl Gesamtschule Wennigsen soll um eine Mensa/Aula mit Versammlungsstätte sowie zusätzlichen Unterrichtsräumen erweitert werden. Es handelt sich um ein Neubauprojekt. Das entstehende Gebäude positioniert sich im östlichen Teil des Grundstücks zwischen der Sporthalle und der Argestorfer Straße. Der Neubau setzt sich aus zwei Geschossen mit einem Zwischengeschoss für die Technik zusammen. Im Erdgeschoss befindet sich der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe und Lehrküche sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich Unterrichtsräume. Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation einer PV-Anlage. Ausführungsfristen: Beginn: 03.08.2026 Fertigstellung: 28.08.2026

Gemeinde Wennigsen (Deister) · 272498-2026
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Germany – Ambulances – Lieferung von drei Krankenkraftwagen Typ A2/Typ B

Jedes Fahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg nicht überschreiten. Dabei sind für die Berechnung folgende Gewichtsreserven einzuplanen: Tragenaufnahme und Trage: 139,5 kg Tragestuhl: 40 kg Sonstige Beladung: 125 kg Personen: drei Personen à 75 kg gem. DIN Bei der maximalen Gewichtsangabe handelt es sich um eine zwingende Eigenschaft, die einen wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt. Fahrzeuge, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, können nicht abgenommen werden. Die Überschreitung der zGM stellt insofern ein Abnahmehindernis dar.

Stadt Cuxhaven · 277942-2026
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Germany – Track construction works – Hauptbauleistungen Generalsanierung Hamburg-Berlin, Abschnitt Hamburg Rothenburgsort(e)–Büchen(e)

Neubau & Umbau Kettenwerk Re 200mod AEG, OLA Maste und Gründungen, OLA Schalter fernbedient mit Antrieb, Kettenwerkstrenner, Erdungsleistungen, Ortssteuereinrichtung, Neubau & Umbau Bahnenergieleitung 243Al1, zusätzlicher BEL Stützpunkt am Mast, Fahrdrahttausch, Kontrolle FD-Höhen und Seitenlage inkl. Regulierung Kettenwerk, Rückbau Kettenwerk, Rückbau Bauteilerdungen, Rückbau OLA Mast und Gründung, Rückbau Bahnenergieleitung ****** Umbau/ Neubau Kettenwerke inklusive Maste u. Gründungen: ca. 10 km; Umbau/ Neubau Bahnenergieleitungen: ca. 6 km

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · 275069-2026
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Germany – Motor vehicles – EWA Leasing 2026

Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · 278989-2026
EUGermany

Germany – Petroleum products, fuel, electricity and other sources of energy – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gasen und Trockeneis sowie über die Bereitstellung von Tankanlagen zur Miete inkl. Belieferung mit tiefkaltverflüssigten Gasen

Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das FMP in folgendem Umfang: - Lieferung von 284.458 Kilogramm Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 7.000-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 7.000-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 10.526-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 18.622-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das PDI in folgendem Umfang: - Lieferung von 425.000 Liter Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 17.000-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 2.000-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung von Tankanlagen zur Miete und Lieferung von Stickstoff flüssig für das MBI in folgendem Umfang: - Lieferung von 348.575 Liter Stickstoff flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 8.973-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. - Miete für einen 2.850-Liter-Tank ohne Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Stellung einer Tankanlage zur Miete und Lieferung von Argon flüssig für das IKZ in folgendem Umfang: - Lieferung von 25.101,86 Liter Argon flüssig/Jahr zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge - Miete für einen 3.310-Liter-Tank mit Verdampfereinheit/Jahr einschl. sämtlicher Kosten wie Lieferung, Aufstellung, Demontage des bisherigen Tanks, Montage des neuen Tanks, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur etc. Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Carbogen, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlendioxid zylinder- und bündelweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP - Lieferung von Argon: 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Carbogen: 8 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 9 x 12x50-Liter-Bündel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Acetylen, Distickstoffmonoxid, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefeldioxid, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Luft und Methan zylinder- und dewarweise zur Miete sowie Stickstoff zur Befüllung von zwei institutseigenen Tankanlagen zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IGB in folgendem Umfang je Standort: Bedarf am Standort Müggelseedamm/ Berlin: - Lieferung von Argon: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon: 80 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Acetylen: 2 x 56-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Distickstoffmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 23 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig zur Tankbefüllung: 770 Liter/Jahr - Lieferung von Schwefeldioxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 1 x 40-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 28 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf am Standort Zur alten Fischerhütte/ Stechlin OT Neuglobsow: - Lieferung von Argon: 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig: 4 x 100-Liter-Dewar/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, Sauerstoff, Stickstoff und Gemischen zylinderweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das PDI in folgendem Umfang: - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,998%): 1 x 20-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff (Reinh. ≥99,998%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff (Reinh. ≥99,9995%): 7 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,999%): 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,999%): 108 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff (Reinh. ≥99,9999%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff/Wasserstoff-Gemisch: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Acetylen, Ammoniak, Argon, Deuterium, Distickstoffmonoxid, Ethan, Ethylen, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Krypton, Luft, Methan, Neon, Propan, Sauerstoff, Schwefelhexafluorid, Stickstoff, Stickstoffmonoxid, Tetrafluormethan, Wasserstoff und Xenon zylinderweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das MBI in folgendem Umfang: - Lieferung von Acetylen (Reinh. ≥99,5%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Acetylen (Reinh. ≥98%): 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak: 1 x 5-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ammoniak deuteriert: 1 x 5-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon 5.0: 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon 5.0: 12 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Deuterium: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Distickstoffmonoxid: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ethan/Argon-Gemisch: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Ethylen: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 1 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Krypton: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Krypton: 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Luft: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan 4.5: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan 5.0: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Neon 5.0: 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Neon 5.0: 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Propan: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 4.5: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 4.5: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 5.0: 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Schwefelhexafluorid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 5.0: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff 7.0: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoffmonoxid: 1 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoffmonoxid: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Tetrafluormethan: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Xenon 4.0: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Xenon 5.0: 2 x 2-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Argon, medizinischem Sauerstoff, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoff und Wasserstoff zylinderweise zur Miete sowie Stickstoff zur Befüllung von institutseigenen Gefäßen (Tanks/Container/Kannen) zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IZW in folgendem Umfang: - Lieferung von Argon: 1 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon: 21 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 3 x 2-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von medizinischem Sauerstoff: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid flüssig: 10 x 33-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid gasförmig: 10 x 33-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenmonoxid: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig: 5 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Stickstoff gasförmig: 87 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff flüssig zur Befüllung von institutseigenen Gefäßen: 24.210 Liter/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Acetylen, Argon, Argon-Gemischen, Formiergas, Kohlendioxid, Kohlenstofftetrafluorid (CF4 (R14)), Methan, Propan, Sauerstoff, Stickstoff-Silan-Gemisch und Wasserstoff zylinder- und bündelweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das IKZ in folgendem Umfang: - Lieferung von Acetylen: 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 5 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,999%): 20 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon (Reinh. ≥99,9999%): 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon/Sauerstoff-Gemisch (Ar 99%/O2 1%): 6 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Argon/Sauerstoff-Gemisch (Ar 99,5%/O2 0,5%): 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Formiergas (H2 5%/N2 95%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Formiergas (H2 5%/N2 95%): 30 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlendioxid: 4 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Kohlenstofftetrafluorid: 10 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Methan: 5 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Propan: 2 x 12-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Sauerstoff: 50 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Stickstoff/Silan-Gemisch (SiH4 1%/N2 99%): 1 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Wasserstoff: 4 x 12x5-Liter-Bündel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Helium zylinder- und dewarweise zur Miete zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP, IGB, PDI, MBI, IZW und IKZ in folgendem Umfang: Bedarf FMP: - Lieferung von Helium 6.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0: 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 4.6: 13 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 10 x 100-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 4 x 250-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IGB am Standort Berlin (Müggelseedamm): - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 20 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IGB am Standort Neuglobsow (Zur alten Fischerhütte): - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf PDI: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 3 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 3 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf MBI: - Lieferung von Helium 5.0 (200 bar): 4 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 (200 bar): 8 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 (300 bar): 35 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 6.0 (200 bar): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium 4.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Helium 5.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr - Lieferung von Helium 6.0 flüssig: 3 x 100-Liter-Dewar/Jahr Bedarf IZW: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9%): 26 x 50-Liter-Zylinder/Jahr Bedarf IKZ: - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,9999%): 2 x 10-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium (Reinh. ≥99,999%): 2 x 50-Liter-Zylinder/Jahr - Lieferung von Helium flüssig (Reinh. ≥99,999%): 4 x 100-Liter-Dewar/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Gas darf um maximal 25% überschritten werden. Lieferung von Trockeneis zzgl. GGVZ- und Mautzuschlag, Frachtzuschlag, Energiezuschlag und sonstige Zuschläge für das FMP, IGB, MBI und IZW in folgendem Umfang: Bedarf FMP: - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 52 x 70-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 52 x 100-Kilogramm-Beutel/Jahr Bedarf IGB am Standort Berlin (Müggelseedamm): - Lieferung von 16 mm Trockeneis-Nuggets: 6 x 6,5-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 16 mm Trockeneis-Nuggets: 5 x 3-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 150x150x30 mm-Scheiben (à 1 kg): 30 x 1-Kilogramm-Scheibe/Jahr Bedarf MBI: - Lieferung von 10 mm Trockeneis-Nuggets: 4 x 5-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 50 cm Trockeneis-Block (à 10 kg): 4 x 10-Kilogramm-Block/Jahr Bedarf IZW: - Lieferung von 3 mm Trockeneis-Pellets: 10 x 10-Kilogramm-Beutel/Jahr - Lieferung von 5 mm Trockeneis-Pellets: 10 x 10-Kilogramm-Beutel/Jahr Die Gesamtmenge an zu lieferndem Trockeneis darf um maximal 25% überschritten werden.

Forschungsverbund Berlin e.V. · 347608-2026
EUGermany

Germany – Turntable-ladder trucks – Drehleiter 26-12 mit Gelenkarm

Beschaffungsvorgang der Berliner Feuerwehr über die Lieferung von insgesamt 4 Drehleitern 26/12 mit Gelenkarm inkl. feuerwehrtechnischer Beladung aufgeteilt in zwei Lose Beschaffungsvorgang der Berliner Feuerwehr über die Lieferung von insgesamt 4 Drehleitern 26/12 mit Gelenkarm inkl. feuerwehrtechnischer Beladung aufgeteilt in zwei Lose

Berliner Feuerwehr · 279315-2026
€3.3M
$3.6M
EUGermany

Germany – Fire engines – Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Beladung für die Stadt Altdorf b.Nürnberg

Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeuges LF 10, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeuges LF 10, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. Lieferung eder Beladung für ein Löschgruppenfahrzeuges LF 10, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.

Stadt Altdorf b.Nürnberg · 308265-2026
€508K
$549K
EUGermany

Germany – School meals – Lieferung von Mittagsverpflegung an drei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf

Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grundschule und Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule plant weiterhin einen Ganztagsbetrieb mit insgesamt acht Gruppen (2 GT-Züge a 4 Klassenstufen) und liegt im Ortsteil Graben. Rechnungsanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Seiteneingang der Mensa und ist an das jeweilige Verfahren angepasst, mit Rücksicht auf die Pausenzeiten. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Adolf-Kußmaul- Schule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag ca 150 Unterrichtstage plus Freitag ca.30 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Ganztagesschulkinder verpflichtend. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftragnehmer von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr in vier Schichten (1. Schicht von 12.30 Uhr bis 13:00 Uhr, 2. Schicht von 13.00 Uhr bis 13:30 Uhr, 3. Schicht von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, 4. Schicht von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr). Die Pestalozzischule ist eine Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule ist ein- bis zwei-zügig und liegt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus im Ortsteil Neudorf. Rechnungsanschrift: Pestalozzistraße 2, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Pestalozzistraße 2, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Mensazugang an der Gebäuderückseite an den Ausgabezeiten und über das jeweilige Verfahren angepasst. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Pestalozzi- Gemeinschaftsschule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag, ca. 150 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 10 bis 16 Jahre (Sekundarstufe) Ausgabe der Speisen durch Auftragnehmer von 12.30 bis 13.45 Uhr in zwei Schichten, 1. Schicht um 12.30 Uhr, 2. Schicht um 13.20 Uhr Der Kindergarten Sonnenschein ist in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf und liegt im Ortsteil Neudorf. Rechnungsanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf, Küche Die Anlieferung und Übergabe der Speisen erfolgt über den Kücheneingang bis spätestens 11 Uhr, jedoch nicht vor 10:30 Uhr Ansprechpartner: Kindergartenleitung des Kindergarten Sonnenschein Verpflegungstage: Montag bis Freitag, ca. 220 Verpflegungstage Alter der Kinder: ca. 1 bis 6 Jahre (Elementarbereich) Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber/Kindergarten von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr. *BEDARFSPOSITION: Die Erich-Kästner-Schule ist eine Grundschule und zukünftig Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule plant einen Ganztagsbetrieb mit bis zu vier Gruppen ab 2027/28 (1 GT-Zug in 4 Klassenstufen) und liegt im Ortsteil Neudorf. Rechnungsanschrift: Hofstr.16, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: St. Josef Kindergarten Fröbelstr / später Hofstr. 16 Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Haupteingang der Schule und ist an das jeweilige Verfahren angepasst, mit Rücksicht auf die Pausenzeiten. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Erich-Kästner- Schule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag ca 150 Unterrichtstage plus Freitag ca.30 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Ganztagesschulkinder verpflichtend. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftragnehmer von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr in vier Schichten (1. Schicht von 12.30 Uhr bis 13:00 Uhr, 2. Schicht von 13.00 Uhr bis 13:30 Uhr, 3. Schicht von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, 4. Schicht von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr). Täglich i.D. ca 25 Mittagessen (von 1 Essen bis maximal 35 Essen möglich; keine Mindestanzahl) an maximal 10 Ferienwochen (i.d.R. 1 Woche Herbstferien, 1-2 Wochen Osterferien, 2 Wochen Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien) ab 2026/27 von Montag bis Donnerstag (4-Tage-Ferienwoche) oder von Montag bis Freitag (5-Tage-Ferienwoche). Die Belieferung erfolgt geplant ab Herbst 2026 an die AKS-Sporthalle und ab voraussichtl. 2027/28 an die Pestalozzi-Halle. Rechnungsanschrift: Gemeinde Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz1, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: AKS Sporthalle, Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Haupteingang der jeweiligen Sporthalle zur Kleinküche und ist an die jeweiligen Pausenzeiten angepasst.Ansprechpartner: Gemeinde Graben-Neudorf, Sachgebiet Kinder, Jugend & Soziales Verpflegungstage: an ca. 45 Ferientagen (s.o.) Alter der Kinder: ca. 6 bis 12 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Die Anlieferung der Speisen erfolgt spätestens bis 11:30 Uhr, jedoch nicht vor 10:30 Uhr. Ein personalunabhängiger Zugang soll seitens der Gemeinde gewährleistet werden. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Veranstalter der Betreuung in Verantwortung des Auftraggebers von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Gemeinde Graben-Neudorf · 279561-2026
€1.3M
$1.4M