Beabsichtigt ist die Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne für das Sachgebiet Stadtbäume. Das Fahrzeug wird überwiegend für Arbeiten der kommunalen Baumpflege und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum eingesetzt. Die zu liefernde Hubarbeitsbühne muss insbesondere für den täglichen Einsatz im innerstädtischen Bereich geeignet sein und eine Arbeitshöhe von mindestens 30 m erreichen. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen ist ein leistungsfähiges und robustes Fahrzeug mit hoher Einsatzverfügbarkeit erforderlich. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung eines betriebsfertigen Hubarbeitsbühnenfahrzeugs einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Einweisungen und Dokumentationen.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz, plant die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit ADR-Ausstattung zum Gefahrguttransport im Wege eines EU-weit offenen Vergabeverfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV und § 119 GWB. Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Das in Los 1 beschriebene Lkw-Fahrgestell ist zur Montage eines Fahrzeugaufbaus (Los 2) vorgesehen. Der in Los 2 beschriebene Aufbau ist zur Montage auf das in Los 1 beschriebene LKW-Fahrgestell vorgesehen. Beide Lose, Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau, müssen technisch aufeinander abgestimmt sein. Die in Los 3 aufgeführte Beladung ist zur Befüllung des in Los 2 beschriebenen Aufbaus vorgesehen.
Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg Abrollbehälter Atemschutz inkl. Beladung Der Fachbereich Gefahrenabwehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg beabsichtigt imRahmen seiner Zuständigkeit für überörtliche Einsatzmittel, einen Abrollbehälter Atemschutz inkl.Beladung für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg zu beschaffen (AB-A).
Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh/a elektrische Energie an die Abnahmestellen der StEB Köln. Es handelt sich um ca. 30 RLM - und 254 iMSys Abnahmestellen. Es speisen unterschiedleiche Anlagen teilweise in das öffentl. Netz aus. Dazu gehören BHKW-, PV- und Windanlagen.
Das Projekt Digitaler Knoten Stuttgart (DKS) wird derzeit u.a. ein digitales Stellwerk errichtet. Für dessen ordnungsgemäße Bedienung der weiteren Inbetriebnahmestufen ab 2026 wird ein Zentraler Verzeichnisdienst (ZVD) sowie ein Broker, Transfernetzrouter (TNR) und ein Netzwerkmanagementsystem (NMS) mit den technischen Anforderungen der Projektbaseline 10 benötigt
Gegenstand der Ausschreibung war die Lieferung von zwei kompletten, fabrikneuen und rein elektrisch betriebenen Abfallsammelfahrzeugen der 3,5-Tonnen-Klasse. Die Fahrzeuge verfügen über eine Motorleistung von ca. 105 kW sowie ein Batteriesystem mit einer Bruttokapazität von ca. 87 kWh (inkl. aktivem Thermomanagement). Die spezifische Konfiguration für den urbanen Entsorgungsbetrieb umfasst eine funktionale Einheit aus einem feuerverzinkten Pritsche-/Kipperunterbau, einem GFK-Kofferaufbau mit Aluminiumrollos sowie einem integrierten Werkzeugschrank mit 230V-Wechselrichter. Zum Leistungsumfang gehören zudem umfangreiche Sicherheitsausstattungen (u. a. 360-Grad-Kamerasystem) sowie Nebenleistungen wie Zulassung, Einweisung und Langzeitgarantien. Die Lieferleistung wurde in einem Los vergeben.
Weiterhin gilt, dass der Leistungsbedarf der Anlagen stark schwanken wird. Diese Schwankungen haben eine Bandbreite von mehreren MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet. Daher wird die Beschaffung so geplant, dass die Grundlast für die Jahre 2027 bis 2029 in Standardhandelsprodukten Base frühzeitig eingekauft wird. Sollten sich neue Erkenntnisse zur Entwicklung der Grundlast oder Strahllast (Betrieb) ergeben, so ist es der Auftraggeberin möglich neue Tranchen der Standardhandelsprodukte zu bestellen. Die Anlage "6 Einkaufstermine Beispiel FAIR.docx" soll dies Beispielhaft darstellen. Die Struktur auf ¼-Stundenbasis wird dann über Spotprodukte abgebildet. Die Auftraggeberin gibt die Zeitpunkte und Volumen der zu beschaffenden Standardhandelsprodukte in Form eines schriftlichen Einkaufsplans an die Lieferantin nach dem Zuschlag bekannt. Die Änderung des Einkaufs-plans kann beliebig oft erfolgen. Es kann auch möglich sein, dass Mengen verkauft werden müssen. Die Änderungen finden nur aus Basis der Planung der Grundlast oder des Betriebs statt. Es wird hiermit ausdrücklich klargestellt, dass es sich nicht um den Aspekt des Handelns von Energie zur Gewinnerzielung handelt! Die Auftraggeberin wird quartalsweise eine Versuchs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen be-rücksichtigen die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Versuche. Die Einhaltung dieser Planung kann jedoch nicht zugesichert werden. Sowohl in dieser Leistungsbeschreibung und in der Abnahmestellenliste wie auch in dem Preisblatt werden Abnahmemengen genannt. Diese Mengen sind nicht bindend. Die Lieferantin hat keinen Anspruch auf die Abnahme der genannten Mengen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Bereitstellung, Implementierung, der Betrieb sowie die Wartung eines stationsgebundenen Fahrradmietsystems „HürthBike“ im Gebiet der Stadt Hürth. Das System soll als öffentlich zugängliches, digitales Mobilitätsangebot zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen und eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes mit Mietfahrrädern sicherstellen. Ziel ist insbesondere die Förderung klimafreundlicher Mobilität, die Verbesserung der intermodalen Verkehrskette sowie die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Der Auftrag umfasst insbesondere: Lieferung, Bereitstellung und Betrieb von konventionellen Mietfahrrädern, Pedelecs sowie testweise E-Cargobikes, Planung, Aufbau, Inbetriebnahme und Unterhaltung von festen sowie virtuellen Mietstationen, Bereitstellung einer digitalen Buchungs- und Verwaltungsplattform einschließlich Smartphone-App für iOS und Android, Integration von ÖPNV-eTickets (VRS/VDV-Kernapplikation, NFC/RFID), Bereitstellung offener Schnittstellen zur Integration in Mobility-as-a-Service-Systeme (MaaS) sowie Anbindung an die Multimodale Datendrehscheibe NRW, Durchführung des operativen Betriebs einschließlich Redistribution, Kundenservice, Wartung, Reparatur und Instandhaltung, Bereitstellung eines Abrechnungs- und Bezahlsystems, Bereitstellung anonymisierter Nutzungs- und Betriebsdaten für Monitoring- und Berichtszwecke. Das Fahrradmietsystem soll insbesondere entlang der Stadtbahnlinie 18, am Zentralen Omnibusbahnhof/Hürth Park, in zentralen Bereichen der Stadtteile sowie am Naherholungsgebiet Otto-Maigler-See eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Integration zusätzlicher E-Cargobike-Stationen in ausgewählten Wohnquartieren vorgesehen. Die Stationen sind modular und erweiterbar auszuführen. Das System muss eine flexible Erweiterung um zusätzliche Stationen und Fahrzeuge ermöglichen. Die Fahrräder und Pedelecs müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften der StVZO, entsprechen und über GPS-Ortung verfügen. Die Betriebsaufnahme erfolgt nach erfolgreicher Implementierung und Abnahme des Systems. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Erstellung eines Transformationsplans (Modul 1, Phase 1) nach BEW Förderrichtlinie, welche die Anforderungen erfüllt auch eine Förderung gemäß BEW Modul 2-4 erhalten zu können. Erstellung eines Transformationsplans (Modul 1, Phase 1) nach BEW Förderrichtlinie, welche die Anforderungen erfüllt auch eine Förderung gemäß BEW Modul 2-4 erhalten zu können.
-Motorgeräteträger für Winterdienst -6 Zylinder- Turbodieselmotor min. 245 KW -Euro 6 E -permanenter Allradantrieb - ABS in Offroad Bereich abschaltbar - Schaltgetriebe mit 8 Vorwärts-und 6 Rückwärtsgänge Aufsatzstreuer - Behälter 2,5 m³ - Trockenstoff Salz Schneepflug - 2-schariger Schneeflug mit Überfahrsystem - passend für die Fahrzeugplatte Gr. 3
Beschafft werden sollen 4 Aluminium Motorboote für den EInsatz auf dem Rhein, Aluminium Rumpf Länge: 8,00 m, Breite 2,40 m, Seitenhöhe ca 1,00 m. 2 Benzin Außenbordmotoren, offene Steuerstand, Bugklappe. Weitere Informationen siehe Baubeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Belieferung mit elektrischer Energie aus erneuer-baren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Rheinbahn AG. Die Lieferung umfasst zwei Cluster, die gemeinsam in einem Los an einen Auftragnehmer vergeben werden. Ziel der Ausschreibung ist es, die Versorgung der Marktlokationen der Rheinbahn AG im Lieferzeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029 mit zu 100% aus erneuerbaren Energien stammendem Strom sicherzustellen und damit zum Ausbau der erneuer-baren Energien beizutragen. Ein Cluster umfasst die Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Die Beschaffung der benötigten Mengen erfolgt im Rahmen einer strukturierten Beschaffung (Portfoliomodell) und wird als ein Portfolio bewirtschaftet. Der Auftragnehmer verantwortet die Fahrplanerstellung und trägt das Ausgleichs-energierisiko. Auf Wunsch ist es dem Auftraggeber gestattet, Drittmengen beizustellen. Der Liefervertrag umfasst eine reine Stromlieferung ohne Netznutzung. Das zweite Cluster umfasst die Marktlokationen mit Standard-Lastprofil. Für diese erfolgt die Belieferung im Rahmen eines All Inclusive Stromliefervertrages einschließlich Netznutzung. Die Vergabe erfolgt im Festpreismodell. Durch eine Preisindizierung besteht für den Auftragnehmer die Möglichkeit, weitgehend auf Risikoaufschläge zu verzichten. Die Ausschreibung sieht eine 100% Ökostrom-Lieferung über den gesamten Lieferzeitraum vor. Eine Ökostrom-Lieferung liegt vor, wenn der Auftragnehmer wahlweise die in der Leistungsbeschreibung darge-legten Anforderungen erfüllt, eine Zertifizierung nach Ökostrom-Gütesiegel „OK Power“ bzw. „Grüner Strom“ nachweisen kann oder die relevanten Anforderungen der genannten Gütesiegel einhält (siehe Leis-tungsbeschreibung).
Herstellung und Lieferung eins Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges (8-9 m³) für die Wartung der örtlichen Abwasserkanalisation, Lieferung und Übergabe inkl. Dokumentation des Fahrzeuges auf Sylt (Zentralklärwerk Westerland) Ende Juni 2027 (Leasing über 72 Monate).
Kauf von Transportern (Kasten) für die Autobahn GmbH des Bundes Kauf von Transportern (Pritsche 3,5 t) für die Autobahn GmbH des Bundes Kauf von Transportern (Pritsche 5,5 t) für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 m3 als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben. Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Erneuerungsmaßnahmen für die öffentlichen Straßenbeleuchtung durch. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von gasbetriebenen Leuchten sowie Ersatzteilen für die gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen der öffentliche Straßenbeleuchtung von Berlin.